Corona-Prämie für Pflegende in Krankenhäusern
„Anders als in der Langzeitpflege war für die Pflegenden im Krankenhaus bisher keine Prämie vorgesehen. Mit der vorgeschlagenen Regelung im Krankenhauszukunftsgesetz wird zu großen Teilen der Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des GKV-Spitzenverbandes übernommen.
Die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung ist allerdings ungerecht, denn Pflegende sollen nur dann eine Corona-Prämie erhalten, wenn mindestens 20 COVID-19 Patienten/Patientinnen in einem Krankenhaus mit weniger als 500 Betten versorgt wurden oder 50 Patienten/Patientinnen in einem Krankenhaus mit mehr als 500 Betten. Der Gesetzentwurf greift hier zu kurz. Die Belastung der Pflegenden in der Corona-Pandemie entsteht nicht allein durch die Versorgung der an COVID-19 erkrankten Patienten/Patientinnen, sondern jede Patientin/jeder Patient ist potenziell infiziert und muss dementsprechend aufwendig gepflegt werden. Das Risiko der Ansteckung ist potenziell bei Patienten mit unklarem Status sogar größer als bei einem mit COVID-19 diagnostizierten Menschen.
Der Deutsche Pflegerat fordert, dass wie in der Langzeitpflege grundsätzlich alle Pflegefachpersonen eine Prämie erhalten müssen und auch andere belastete Berufsgruppen eine Prämie erhalten sollen, wie z. B. das Reinigungspersonal. Hier besteht aus Sicht des Deutschen Pflegerats dringender Nachbesserungsbedarf. Erneut ‚vergessen‘ wurden die Pflegenden in den Reha-Kliniken. Auch dort wurden infizierte oder potenziell infizierte Patientinnen und Patienten versorgt.
Die Details der Verteilung der Corona-Prämie sollen dem Gesetzentwurf folgend, lokal geregelt werden. Das ist eine Chance, jedoch zugleich auch risikoreich. Denn damit werden sich quer durch die Republik große Unterschiede entwickeln, was zur Frustration bei vielen Berufsangehörigen führen wird. Die Unzufriedenheit in der Berufsgruppe hinsichtlich einer Anerkennung durch die Corona-Prämie wird durch ein derartiges Verfahren nicht geringer.
Letztlich darf nicht vergessen werden, dass die jetzt gezahlte Corona-Prämie eine generell gute Bezahlung nicht ersetzen kann. Hier besteht großer Nachholbedarf.“
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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