Energie- / Umwelttechnik

Keine Sonderrechte im Investitionsbeschleunigungsgesetz und der EEG-Novellierung zu Gunsten der Windkraft

Erneut sollen Gesetze einem weiteren und schnelleren Windkraftausbau angepasst werden. Vernunftkraft lehnt diese Maßnahmen ab u.a. mit dem Verweis auf die geringen wetterbedingten Einspeise-Ergebnisse von Wind- und Sonnenstrom in den Monaten Januar – August 2020. In jedem Monat wurde im Mittel weniger als die Hälfte der installierten Windkraftleistung eingespeist und bei Solarstrom wurden meist nicht mal 25 % der installierten Leistung erreicht. Ein solches unzureichendes Ergebnis würde sich auch mit weiterem Ausbau nicht verbessern können und rechtfertigt nicht die hohen Förderungen von 33 Mrd.€/ Jahr mit der EEG-Umlage und die schweren Schäden, die der Umwelt und den Bürgern durch diese Energieerzeugung zugefügt werden.

– Kein Abbau von Bürgerrechten durch das geplante Investitionsbeschleunigungsgesetz:
– Keine Aufhebung der aufschiebenden Wirkung bei Widersprüchen.
– Keine Aushebelung des Klageweges durch Verkürzung
der Instanzen sowie bei der Umweltverträglichkeitsprüfung.
– Keine EEG-Novelle für die Windkraft durch zusätzliche
Subventionen speziell für den Süden, durch noch höhere
Ausbauziele, durch Bestechung der Kommunen – stattdessen
Abschaffung des EEG !!
– Keine Lizenz zum Töten durch artenschutzrechtliche Ausnahmen vom Tötungsverbot laut Bundesnaturschutzgesetz und dem europäischem Naturschutzrecht.
– Statt Abbau von „Hemmnissen“ für den Windkraftausbau die Anerkennung der natürlichen Gegebenheiten und Einhaltung bzw. Verbesserung von Schutzmaßnahmen für Mensch und Natur.
– Keine Verlängerung der Subventionen für Altanlagen.

Vernunftkraft sieht keine Zieltauglichkeit weiterer Windkraftanlagen und fordert einen sofortigen Ausbaustopp für Windkraftanlagen, die viel zu nah an den Häusern stehen und zunehmend den Artenschutz bedrohen.

Der gigantische Flächenverbrauch zu Lasten von Mensch und Natur und die billigend in Kauf genommene Tötung von Wildtieren sind nicht vereinbar mit dem Staatsziel des Grundgesetzes, Artikel 20a, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere bestmöglich zu schützen.

Es liegt im öffentlichen Interesse, weiteren Schaden abzuwenden und den Natur-, Landschafts- und Menschenschutz entsprechend zu stärken.

Windstromerzeugung liegt nicht im öffentlichen Interesse! Sie schadet der öffentlichen Sicherheit. Eine geplante Streichung der Vergütung für Minuten der Negativpreise am Spotmarkt wird ausdrücklich begrüßt (§51).

Die Bundesinitiative Vernunftkraft fordert eine auf Wissenschaft und Fakten basierende technologieoffene Energiepolitik. Weiterhin ist der Antrag des Brandenburger Ministerpräsidenten, Dr. Woidke, auf Abschaffung der nicht mehr zeitgemäßen Privilegierung der Windkraft umzusetzen.

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