Armut abschaffen: Paritätischer berechnet armutsfesten Hartz IV Regelsatz
Die von der Bundesregierung derzeit geplante Erhöhung des Regelsatzes zum Jahreswechsel um lediglich 14 Euro sei viel zu niedrig, um auch nur annähernd bedarfsgerecht zu sein, kritisiert der Verband. „Die bisherigen Pläne der Bundesregierung zur Anpassung der Regelsätze haben nichts mit Armutsbekämpfung zu tun und auch nichts mit redlicher Statistik“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Würde auf statistische Tricksereien und Manipulationen verzichtet, käme auch die Bundesregierung zu deutlich höheren Ergebnissen, wie die vorliegende Studie belegt. „Die Bundesregierung muss endlich ihre umstrittenen Methoden der Regelbedarfsermittlung korrigieren und zu einem Verfahren finden, das sich an der Lebensrealität orientiert.“
Der Paritätische weist darauf hin, dass mit einem Regelsatz in Höhe von 644 Euro auch aus wissenschaftlicher Sicht die Einkommensarmut faktisch abgeschafft werde. „Die Armutsquote wäre praktisch null“, so Ulrich Schneider. „Es fehlt nicht an belastbaren Zahlen und Modellen. Was es braucht, ist den politischen Willen, Armut in diesem reichen Land wirklich zu verhindern.“
Der Paritätische fordert eine Anhebung des Regelsatzes für alleinlebende Erwachsene ab 1.1.2021 auf 644 Euro. Der Vorschlag des Verbandes sieht dabei insofern eine neue Regelbedarfs-Struktur vor, als dass so genannte „weiße Ware“ (Kühlschrank, Waschmaschine etc.) und Strom nicht mehr im Regelsatz pauschaliert erfasst werden, sondern als einmalige Leistung bzw. als Bestandteil der Kosten der Unterkunft gewährt werden. Die Mehrkosten der Regelsatzerhöhung werden auf 14,5 Mrd. Euro geschätzt. „14,5 Milliarden sollte es uns schon wert sein, die Armut in diesem Land abzuschaffen“, fordert Schneider.
Die Expertise „Regelbedarfe 2021. Alternative Berechnungen zur Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung“ kann hier heruntergeladen werden: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/regelbedarfe-2021-alternative-berechnungen-zur-ermittlung-der-regelbedarfe-in-der-grundsicherung/
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