„Entscheidungskompetenz und Beschlussfähigkeit der Aufsicht und nicht Zentralisierung muss das Ziel sein“
Zur Diskussion um eine Zentralisierung der Datenschutzaufsichtsbehörden im Bereich der Unternehmen im Zuge der anstehenden BDSG-Evaluierung gibt der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. folgende Erklärung:
„Für uns stehen die Lösung der alltäglichen Probleme in den Unternehmen sowie der Schutz der Betroffenen im Mittelpunkt. Ob das zentral oder föderal passiert, ist dabei nicht vorrangig entscheidend, sondern die nachvollziehbare und einheitliche Anwendung der bestehenden Datenschutzgesetze“, sagt BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing. Der große Vorteil der föderal gegliederten Datenschutzaufsicht liege auf der Hand: die Nähe zu den Betroffenen sowie eine bessere Beratung der Unternehmen vor Ort. Davon profitierten vor allem die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen. „Das Argument der Nähe gilt im Übrigen auch für im Unternehmen verwurzelte betriebliche Datenschutzbeauftragte, denen im Verhältnis zwischen Unternehmen, Aufsichtsbehörden und Betroffenen eine wichtige Schnittstellenfunktion zukommt. Deshalb gilt es, die Rolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu stärken – auch in der anstehenden Evaluierung des BDSG und später in der EU-Datenschutzgrundverordnung“, ergänzt Spaeing.
Dem Vorteil der räumlichen Nähe steht die Kritik an der teils uneinheitlichen Auslegungspraxis der einzelnen Aufsichtsbehörden gegenüber. „18 verschiedene Datenschutzaufsichten in Deutschland machen es nicht unbedingt einfach, zu einer nachvollziehbaren und einheitlichen Auslegung der Vorschriften zu gelangen“, räumt Spaeing ein. „Doch eine Diskussion um den Föderalismus bringt uns hier nicht weiter. Konsistenz muss nicht notwendigerweise durch eine neue Super-Behörde erreicht werden, sondern besser durch eine optimierte Abstimmung der Aufsichten untereinander.“ Im Übrigen sei auch die Wirtschaft nicht – wie oft von der Politik behauptet – per se Verfechterin der Zentralisierung, sondern vielmehr der Harmonisierung und Verlässlichkeit – unabhängig von dem Weg, auf welchem dies erreicht wird.
Grundsätzlich hält der BvD die Datenschutzkonferenz (DSK) der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden für das geeignete Gremium, um eine größere Harmonisierung zu erreichen: „Statt über eine – auch verfassungsrechtlich – fragwürdige Zentralisierung zu diskutieren, sollten wir uns auf die erforderlichen Voraussetzungen konzentrieren, damit die DSK diese Aufgabe effektiver wahrnehmen kann“, so Spaeing. Als einen praktikablen Ansatz sieht der BvD dabei den Vorschlag des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, sich für die DSK an den Vorgaben – insbesondere zu verbindlichen Mehrheitsentscheidungen – zu orientieren, die die DSGVO für den europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) macht. Verfahrensdetails könnten über einen Bund-Länder-Staatsvertrag geregelt werden.
Am 17. September 2020 diskutierten in Berlin verschiedene Vertreter der Aufsicht mit Unternehmen, Verbänden und der Politik über die Vorzüge und Nachteile einer Datenschutzaufsicht auf Landes- bzw. Bundesebene. Speaker der gemeinsamen Veranstaltung des BvD und der Stiftung Datenschutz waren u.a. der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesinnenminister, Stephan Mayer, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, der BfDI Prof. Ulrich Kelber sowie die Landesdatenschützer Dr. Stefan Brink aus Baden-Württemberg und Michael Will aus Bayern. Für die Perspektive der Wirtschaft waren zudem Vertreterinnen von BDI (Iris Plöger) und Bitkom (Rebekka Weiß) beteiligt.
Die gesamte Veranstaltung kann als Videomitschnitt auf der Website des BvD nachverfolgt werden: https://www.bvdnet.de/aufsicht-live/
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