Finanzen / Bilanzen

Durchsetzung nicht Sache der Zugbegleiter

Wie bekannt, hat die Ministerpräsidentenkonferenz und Bundeskanzlerin Angela Merkel ein einheitliches Bußgeld von 50 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Zügen beschlossen und wollte dieses von den Zugbegleitern durchsetzen lassen. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat von Anfang an dagegengehalten und davor gewarnt, die vor Ort arbeitenden Kollegen sehenden Auges ins Kreuzfeuer zu schicken.

Einen Tag vor dem Runden Tisch hatte die GDL sich mit einem offenen Brief an die Länderverkehrsminister und das Bundesverkehrsministerium gewandt und gefordert, diese verfehlte Vorgehensweise zu revidieren. „Wir sind davon überzeugt, dass es gemeinsames Ziel sein muss, unsere Mitglieder vor Ort in den Zügen zu schützen und sie nicht zum Prellbock für Aggressionen werden zu lassen“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. „Deshalb haben wir diese Position auch im Rahmen des vom Bundesverkehrsministerium einberufenen Runden Tisches zur Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr vertreten.“

Dem nun vorliegenden Beschluss des Runden Tischs zufolge muss das Zugbegleitpersonal die Maskenpflicht in den Zügen zwar kontrollieren, nicht aber durchsetzen. Etwaige Maßnahmen gegen Maskenverweigerer treffen die Zugbegleiter ausschließlich in Abwägung der Gesamtsituation und unter Wahrung der eigenen Unversehrtheit. Auch das Erheben von Bußgeldern erfolgt nicht durch das Zugbegleitpersonal, sondern liegt ausschließlich bei den zuständigen Behörden, also der Bundespolizei, der Landespolizei und den Ordnungsämtern.

„Das ist eine gute Nachricht für unsere Kolleginnen und Kollegen“, so Weselsky. „Damit ist die Gefahr, durch das Einfordern von Bußgeldern zur Zielscheibe weiterer Aggressionen in einer ohnehin gereizten Atmosphäre zu werden, abgewendet. Die nun getroffene Entscheidung ist das Ergebnis unseres konsequenten Einsatzes für das gesamte Zugpersonal“.

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