Berufsanfänger
Erster Tipp: Zunächst ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) viel wichtiger als ‚Geld für später‘, da die gesetzliche Sozialversicherung in den ersten Jahren nur dann eine sehr kleine Erwerbsminderungsrente zahlt, wenn das Ende des Erwerbslebens durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit (z.B. Allergie) erzwungen wurde. Weil sich eine BU am derzeitigen Einkommen orientiert, bekommen aber Azubis nur eine Police mit einer niedrigen BU-Rente von i.d.R. 1.000 Euro. Daher sollte im Vertrag eine Nachversicherungsgarantie festgeschrieben werden, meinen Mayer-Paris und Kollegen. "Damit kann später ohne erneute Gesundheitsprüfung die BU-Leistung an das gestiegene Einkommen angepasst werden."
Riester- und Betriebsrente sichern
Tipp Nummer zwei: "Unbedingt die Grundzulage von 175 Euro pro Jahr mitnehmen, die es vom Staat für die Riester-Vorsorge gibt", empfiehlt Mayer-Paris. Mit dem neuen "Berufseinsteiger-Bonus" stockt der Staat zudem jetzt für alle Riester-Sparer unter 25 Jahren das private Rentenkonto kräftig auf. Maximal 200 Euro erhält im Folgejahr einmalig aufs Vorsorge-Konto ausgezahlt, wer einen Riester-Vertrag dieses Jahr noch abschließt.
Dritter Tipp: Frühzeitig nach Möglichkeiten für eine Betriebsrente erkundigen, die aus Brutto-Gehaltsanteilen gespeist wird. Auch hier winkt ein doppelter Vorteil: Die Beiträge dazu werden nämlich aus den Brutto-Gehaltsanteilen gespeist und bauen nicht nur schon eine Altersvorsorge auf, sondern mindern zudem die gesetzliche Abgabenbelastung.
Weiterversicherung prüfen
Doch nicht nur die Altersvorsorge kommt jetzt auf die Azubis und die Studenten zu. Auch die private Haftpflichtversicherung, die für Schäden einspringt, die man ungewollt anderen zugefügt hat, sollte geklärt werden. "Die meisten elterlichen Versicherungsverträge gelten zunächst für junge Erwachsene weiter", beruhigt Mayer-Paris. "Das ist zumindest bei der Haftpflicht und dem Rechtsschutz so." Erst mit dem Ende der ersten Ausbildung (Studium, Lehre) oder mit einer Heirat ist der Vertrag der Eltern nicht mehr für die Kinder zuständig. "Im Zweifel fragt man einfach den betreuenden Versicherungskaufmann oder Versicherungsmakler, der den Inhalt der bestehende Verträge kennt und beraten kann", ermuntern und die Kollegen des BVK.
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