Bauen & Wohnen

Wohnungslosigkeit durch gezielte und rechtzeitige Prävention verhindern

Mietschulden sind das häufigste Warnzeichen für Wohnungsnotfälle. Wie diesen zu begegnen ist, erläutert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in seinen neuen Empfehlungen zum Wohnraumerhalt. Die Empfehlungen zeigen auf, was Kommunen und Freie Träger tun können, um Menschen dabei zu unterstützen, den Verlust von Wohnraum auch in schwierigen Situationen zu vermeiden.

„Viele Städte, aber auch Landkreise, insbesondere in Einzugsbereichen von Ballungszentren, sehen sich mit einem Anstieg von Wohnungsnotfällen und Obdachlosigkeit konfrontiert. Die sozialen Problemlagen werden durch steigende Mieten und Verknappung günstigen Wohnraums verschärft“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umso wichtiger sei es, dass Kommunen im Zusammenwirken mit der Freien Wohlfahrtspflege die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nutzen, in Wohnungsnotfällen frühzeitig zu helfen und dabei auch die Wohnungswirtschaft einbeziehen.

„Unsere Empfehlungen zeigen auf, dass Hilfe grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt eines Wohnungsnotfalls möglich und sinnvoll ist. Je früher und je gezielter die Hilfen jedoch einsetzen, umso größer sind die Erfolgsaussichten“, so Löher weiter.

Wichtig sei, dass die in den Kommunen vorgesehenen Instrumente und Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnraumverlust bei Kündigung, Räumungsklage, Zwangsräumung oder aus sonstigen zwingenden Gründen sowie entsprechende Beratungs- und Unterstützungsangebote den verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren bekannt seien und rechtssicher umgesetzt würden.

„Damit die Hilfe rechtzeitig ankommt, müssen Zugänge für Hilfesuchende einfach gestaltet, Informationen rasch an zuständige Stellen übermittelt und Kooperationen verbindlich geregelt werden. Hierzu stellt die Einführung von Fachstellen ein Beispiel für eine geeignete Umsetzung dar“, sagt Michael Löher.

Zu den Empfehlungen: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-30-19_wohnraumerhalt-in-kommunen.pdf

Über Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin-Mitte
Telefon: +49 (30) 62980-0
Telefax: +49 (30) 62980-150
http://www.deutscher-verein.de

Ansprechpartner:
Beate Maria Hagen
Presse
Telefon: +49 (30) 62980-614
Fax: +49 (30) 62980-9614
E-Mail: hagen@deutscher-verein.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel