Wie arbeiten Staat und Privat erfolgreich zusammen – und wie besser nicht?
Und so wird die Zusammenarbeit von Kommunen und privater Wirtschaft in Form Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP) als eine Lösungsoption unverändert heiß diskutiert. Mal ist sie großes Lösungsversprechen, mal Gefahr für eine am Gemeinwohl orientierte Politik.
Öffentlich-Private Partnerschaften sind heute keineswegs obsolet. Sie werden nur verkürzt betrachtet. Dieser Auffassung sind zumindest die beiden Autoren, Prof. Dr. Michael Schäfer und Ludger Rethmann, der 2020 bei SpringerGabler erschienenen Bücher Öffentlich-Private Partnerschaften. Auslaufmodell oder eine Strategie für kommunale Daseinsvorsorge? sowie Öffentlich-Private Daseinsvorsorge (ÖPD) in Deutschland. Gemischtwirtschaftliche Unternehmen auf kommunaler Ebene als strategischer Erfolgsfaktor“, letzteres Ende August, also noch druckfrisch.
Dort belegen sie faktenreich, dass sich der mediale und auch wissenschaftliche Fokus in den vergangenen Jahren vor allem auf vertraglich basierte ÖPP im Infrastrukturbereich gerichtet hat. In diesem Segment haben sich neben wenigen gelungenen Projekten Skandale, Übervorteilungen und Schlechtleistungen mit bekanntlich größerem Schlagzeilenpotenzial gehäuft.
Die Autoren verweisen im Gegensatz dazu auf eine Vielzahl langfristiger Kooperationen in der Daseinsvorsorge. Das sind zuvorderst kommunale Unternehmen, an denen private Partner mit hohen Branchenkompetenzen beteiligt sind. Diese ÖPP-Gesellschaften – die Kommunen halten in den meisten Fällen die Mehrheit – agieren bislang „unter dem Radar“ der öffentlichen Aufmerksamkeit. Vermutlich auch deshalb, weil sie im Regelfall reibungslos funktionieren, auf Langfristigkeit ausgelegt sind und beiden Seiten zu einem Mehrwert verhelfen.
Zukunft ohne Partner mit Branchenkompetenz?
Für die Autoren ist klar: Die enormen Herausforderungen bei Demografie, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Infrastruktur werden sich in kleinteiligen, nur lokalen Strukturen kaum bewältigen lassen. Die Kommunen brauchen Partner. „Geeignet ist, wer Know-how einbringt, die Effizienz steigert und zuverlässige Daseinsvorsorge garantiert. Ideologisch geprägte Vorbehalte, egal ob von privater oder kommunaler Seite, haben in diesem Anforderungskanon keinen Platz“, so die Autoren.
Ihre Bücher machen die Öffentlich-Private Zusammenarbeit in der kommunalen Daseinsvorsorge erstmals zum Gegenstand einer umfassenden Darstellung. Das Thema ist brisant. Denn in vielen Regionen Deutschlands wird es schwieriger, das hohe Niveau der Daseinsvorsorge auch in Zukunft zu gewährleisten. Das betrifft den gesamten Kanon der Lebenssicherung vor Ort. Dazu zählen unter anderem das saubere Trinkwasser, die Abfallentsorgung, der ÖPNV oder das schnelle Internet.
Verantwortlich dafür sind der Staat und die Kommunen. Die Leistungen selbst aber werden in vielen Städten und Landkreisen auch von Öffentlich-Privaten Unternehmen erbracht. Einen besonders hohen Anteil – 31,5 Prozent – haben gemeinsame Betriebe in der Energiewirtschaft. Mit einigem Abstand folgt der Bereich Kreislaufwirtschaft/Entsorgung mit 7,5 Prozent.
Befragung bei kommunalen Entscheidern: Positive Wertung für ÖPP
Diese ÖPP-Unternehmen werden von den kommunalen Eigentümern gut bewertet. Das zeigt die Befragung von Landräten und Oberbürgermeistern, die die Autoren für ihr Buch im Jahr 2019 realisiert haben. Etwa die Hälfte der befragten Kommunen votierte für eine gemeinsame Gesellschaft mit kommunaler Mehrheit. Auf die Varianten „Auftragsvergaben an private Dritte“ und „gemeinsame Gesellschaft mit privater Mehrheit“ entfielen lediglich 19 bzw. elf Prozent der Antworten.
Diese und weitere Fakten wurden erstmals für die nun vorliegenden Publikationen über ÖPP erhoben.
„Kommunen in Deutschland sind in der Pflicht, Stromversorgung, Krankenhäuser oder öffentlichen Nahverkehr für ihre Bewohner bereitzustellen. Diese und weitere Leistungen müssen unter allen Umständen, also auch dann, wenn Markt und Wettbewerb versagen, erbracht werden. Das hebt die Daseinsvorsorge aus den anderen Segmenten der wirtschaftlichen Betätigung heraus,“ betonen die Autoren und leiten daraus besonders hohe Forderungen an dortige ÖPP-Bündnisse ab. Diese sachbezogenen Kriterien sind auch ein Plädoyer für einen objektiven und pragmatischen Umgang mit der Thematik.
Funktionierende Kooperationen in neuer Form: „Öffentlich-Private Daseinsvorsorge“
Das faktenbasierte Fazit der Autoren: „Es gibt sie, die ‚ÖPP-Tops‘. Beim engsten und sensibelsten Zusammenwirken, den gemischtwirtschaftlichen Unternehmen in der Daseinsvorsorge, sind sie der Normalfall“.
Die Schlussfolgerung: Angesichts wachsender Arbeitsteilung und dem objektiven Miteinander von privatem (in Deutschland 88%) und öffentlichem Produktiveigentum sind ÖPP-Kooperationen ein Muss. „Öffentlich-Private Daseinsvorsorge“ – diesen neuen Begriff haben die Autoren geprägt – kann einen gewichtigen Beitrag dafür leisten, dass die existentiellen Leistungen für die Bürger unter immer komplizierteren Rahmenbedingungen zuverlässig und effizient erbracht werden können. Voraussetzung aber ist, dass die Daseinsvorsorge das Primat hat, und nicht die Maximierung von Gewinnen. Dieser Aspekt ist auch die zentrale Prämisse der zusammen mit den ÖPP-Büchern vorgestellten „Lünener Erklärung“. Dieses Papier haben Schäfer und Rethmann unter Mitwirkung von drei weiteren Autoren aus Politik und dem Krankenhausbereich nicht zuletzt auch als Schlussfolgerung aus der Corona-Pandemie mit der Intention verfasst, grundlegende Prämissen für eine radikale Reform des deutschen Gesundheitswesens zu definieren.
Prof. Dr. Michael Schäfer, bis zum Ruhestand Professor für Kommunalwirtschaft an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung (FH) Eberswalde. Dort war er Initiator und Mitbegründer des einzigen Masterstudiengangs in Deutschland für diese Disziplin. Er ist Hauptverfasser mehrerer Bücher und Autor u.a. der Definitionen „Öffentlich-Private Partnerschaften“, „Daseinsvorsorge“ Öffentlich-Private Daseinsvorsorge im Gabler Wirtschaftslexikon sowie Herausgeber Blogs Unternehmerin Kommune.
Ludger Rethmann ist Vorstandsmitglied der Rethmann-Gruppe sowie Vorstandsvorsitzender von Remondis SE & Co. KG. Darüber hinaus ist er Mitglied des Aufsichtsrates der Saria SE & Co. KG, im Aufsichtsrat eines katholischen Klinikums, Mitglied in den Beiräten eines globalen Automobilzulieferers und der Deutsche Bank AG. Seit 2019 ist er zudem Vizepräsident der französischen Transdev-Gruppe.
REMONDIS Sustainable Services GmbH
Brunnenstr. 138
44536 Lünen
Telefon: +49 (2306) 106-0
Telefax: +49 (2306) 106-530
http://www.remondis.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (2306) 106-515
Fax: +49 (2306) 106-530
E-Mail: michael.schneider@remondis.de