Verbraucher & Recht

Trotz Feiertag am 3. Oktober einkaufen

Am 3. Oktober ist deutschlandweit ein Feiertag. Und an dem gilt normalerweise das Ladenschlussgesetz. Das heißt, die Türen der meisten Geschäfte bleiben zu. Doch nach Auskunft der ARAG Experten gibt es Sonderregelungen. Und die gelten z. B. für Bahnhöfe, Tankstellen, Apotheken und Flughäfen. So können spontane oder vergessliche Kunden vielerorts auch am Tag der Deutschen Einheit einkaufen.
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