Ergebnisse der Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. September 2020
Innovationsausschreibung
Die Bundesnetzagentur hat erstmalig eine Innovationsausschreibung durchgeführt; wesentliche innovative Elemente im Ausschreibungsdesign sind: keine Förderung bei negativen Preisen, fixe statt gleitender Marktprämie und eine endogene Mengensteuerung bei Unterzeichnung. Außerdem konnten bei dieser Ausschreibungsrunde Gebote sowohl für Einzelanlagen als auch für Anlagenkombinationen abgegeben werden. Anlagenkombinationen sind Zusammenschlüsse mehrerer erneuerbaren-Energien-Anlagen oder Speicher, die über denselben Netzverknüpfungspunkt einspeisen. Die erfolgreichen Bieter erhalten als Förderung eine fixe Marktprämie, also einen festen Geldbetrag je eingespeister Kilowattstunde zusätzlich zum Börsenpreis.
In der Innovationsausschreibung konnten Interessenten auf ein Volumen von 650 Megawatt bieten. Eingegangen sind 133 Gebote mit einem Volumen von 1.095 Megawatt. Davon bezogen sich 50 Gebote (310 Megawatt) auf Solar-Einzelanlagen und 83 Gebote (785 Megawatt) auf Anlagenkombinationen. Damit war diese Ausschreibung überzeichnet. Aufgrund von Formfehlern musste die Bundesnetzagentur 14 Gebote mit einer Gebotsmenge von 71 Megawatt ausschließen.
Insgesamt wurden 73 Gebote mit 677 Megawatt Gebotsmenge bezuschlagt. Davon entfielen 394 Megawatt auf 28 Anlagenkombinationen, wovon 27 aus Kombinationen von Solaranlagen mit Speichern bestehen. Ein Zuschlag entfällt auf die Kombination aus Windanlagen und Speichern.
Die Zuschlagswerte lagen für die Einzelanlagen bei fixen Marktprämien zwischen 0,96 und 3 Cent pro Kilowattstunde. Der mengengewichtete Durchschnittswert in diesem Segment war 2,65 Cent pro Kilowattstunde. Bei den Anlagenkombinationen lagen die fixen Marktprämien zwischen 1,94 und 5,52 Cent pro Kilowattstunde. Der mengengewichtete Durchschnittswert in diesem Segment war 4,50 Cent pro Kilowattstunde. Anders als bei der Regelausschreibung wird diese Art der Förderung auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht mit den Werten der Regelausschreibungen vergleichbar sind.
Solarausschreibung
Die Solarausschreibungen waren deutlich überzeichnet. Ausgeschrieben waren 257 Megawatt, eingegangen sind 163 Gebote mit einer Gebotsmenge von 675 Megawatt. Bezuschlagt wurden 75 Gebote mit 258 Megawatt. Die Zuschlagswerte reichten von Werten zwischen 4,80 und 5,39 Cent pro Kilowattstunde; der mengengewichtete Durchschnittswert betrug 5,22 Cent pro Kilowattstunde. Die Zuschlagswerte stellen die maximal zu erhaltende Förderung da, der durchschnittlich zu erzielende Börsenpreis wird von dem auszuzahlenden Betrag abgezogen.
Ausschreibung Windenergie an Land
Bei der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land konnte das Ausschreibungsvolumen von 367 Megawatt nicht erreicht werden. Es wurden 25 Gebote mit einer Gebotsmenge von 310 Megawatt eingereicht, wovon drei Gebote mit 26 Megawatt ausgeschlossen werden mussten. Die Zuschlagswerte liegen zwischen 6,17 und 6,2 ct/kWh und orientieren sich damit erneut an dem geltenden Höchstwert von 6,2 Cent pro Kilowattstunde.
Weitere Hinweise
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Internet bei dem jeweiligen Gebotstermin die Gebote der erfolgreichen Bieter; die Statistiken finden sich ebenfalls im Internet, jeweils unter dem Reiter „Beendete Ausschreibungen“.
Die nächsten Ausschreibungstermine für Windenergie an Land und Solarenergie finden jeweils am 1. Oktober und 1. Dezember 2020 statt; die nächste Innovationsausschreibung wird im nächsten Jahr stattfinden, der Termin wird im Rahmen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz festgesetzt werden.
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