Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten: Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) passiert Bundesrat
„Mieterinnen und Mieter von vermieteten Eigentumswohnungen sind in Zukunft erheblichen Unsicherheiten und Nachteilen bei der Abrechnung ihrer Nebenkosten ausgesetzt“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten die heutige Billigung des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentums-modernisierungsgesetz – WEMoG) durch den Bundesrat.
Durch die Reform des Gesetzes, das nun voraussichtlich zum 01.12.2020 in Kraft tritt, sollen insbesondere energetische, klimaschützende und altersgerechte Modernisierungen in Zukunft einfacher realisierbar sein. Zudem wird es für die vermietenden Wohnungseigentümer zukünftig möglich sein, die Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen (statt wie bisher üblicherweise nach Wohnfläche) auf die Mieter umzulegen. „Dies birgt ein erhebliches Konfliktpotenzial, da der Verteilungsmaßstab für die Mieter so nicht transparent ist, denn die Mieter kennen in der Regel die Miteigentumsanteile nicht und können sie auch nicht ohne weiteres überprüfen“, kritisiert Siebenkotten.
Zwar haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen des Verwalters, allerdings kein Recht auf Einsicht in die Beschlüsse der Wohnungseigentümer. Für Mieterinnen und Mieter wird die ohnehin schon sehr komplizierte Überprüfung der Nebenkostenabrechnung also noch schwieriger. Zudem steigt das Risiko, dass sie zusätzlich mit Kosten der Instandhaltung und Verwaltung belastet werden, für deren Zahlung sie laut Gesetz gar nicht herangezogen werden dürfen.
„Enttäuschend“, fasst Siebenkotten die Untätigkeit des Bundesrates zusammen. „Zumindest eine Pflicht zur Erläuterung der Zusammensetzung der Miteigentumsanteile hätte man noch aufnehmen sollen. Die jetzige Regelung ist eine Garantie für noch mehr Unsicherheit und Streit zwischen den Parteien bei der Nebenkostenabrechnung.“
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hatte sich in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf unter anderem gegen diese mögliche Form der Abwälzung ausgesprochen. Unsere Stellungnahme finden Sie unter https://bit.ly/3nof7mK
Durch die Reform des Gesetzes, das nun voraussichtlich zum 01.12.2020 in Kraft tritt, sollen insbesondere energetische, klimaschützende und altersgerechte Modernisierungen in Zukunft einfacher realisierbar sein. Zudem wird es für die vermietenden Wohnungseigentümer zukünftig möglich sein, die Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen (statt wie bisher üblicherweise nach Wohnfläche) auf die Mieter umzulegen. „Dies birgt ein erhebliches Konfliktpotenzial, da der Verteilungsmaßstab für die Mieter so nicht transparent ist, denn die Mieter kennen in der Regel die Miteigentumsanteile nicht und können sie auch nicht ohne weiteres überprüfen“, kritisiert Siebenkotten.
Zwar haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen des Verwalters, allerdings kein Recht auf Einsicht in die Beschlüsse der Wohnungseigentümer. Für Mieterinnen und Mieter wird die ohnehin schon sehr komplizierte Überprüfung der Nebenkostenabrechnung also noch schwieriger. Zudem steigt das Risiko, dass sie zusätzlich mit Kosten der Instandhaltung und Verwaltung belastet werden, für deren Zahlung sie laut Gesetz gar nicht herangezogen werden dürfen.
„Enttäuschend“, fasst Siebenkotten die Untätigkeit des Bundesrates zusammen. „Zumindest eine Pflicht zur Erläuterung der Zusammensetzung der Miteigentumsanteile hätte man noch aufnehmen sollen. Die jetzige Regelung ist eine Garantie für noch mehr Unsicherheit und Streit zwischen den Parteien bei der Nebenkostenabrechnung.“
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hatte sich in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf unter anderem gegen diese mögliche Form der Abwälzung ausgesprochen. Unsere Stellungnahme finden Sie unter https://bit.ly/3nof7mK
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