Eigenbedarf: Auch getrennt lebender Ehegatte ist bevorzugt
Eigenbedarf kann auch zugunsten getrennt lebender oder geschiedener Ehegatten angemeldet werden. Sie gehören unabhängig vom Fortbestand der Ehe "derselben Familie" an. Damit greift laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des BGH die Kündigungssperre bei Veräußerung an mehrere Personen nicht (BGH, AZ VIII ZR 35/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
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