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Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis – Anhörung im Innenausschuss

„Die geplante Fingerabdruck-Pflicht kommt aus unserer Sicht einem Generalverdacht gegen Bürgerinnen und Bürger gleich. Denn erfasst werden sollen millionenfach hochsensible biometrische Körpermerkmale – von allen. Also von fast ausschließlich rechtstreu lebenden Menschen, die keine kriminellen Absichten haben,“ das sagte Friedemann Ebelt von Digitalcourage e.V. heute vormittag in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss. Zur Debatte stand dort der Gesetzesentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“. Ebelt war als Sachverständiger dazu eingeladen worden.

Das Gesetz sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger ab August 2021 bei der Beantragung eines neuen Personalausweises verpflichtend Abdrücke beider Zeigefinger auf dem Dokument speichern lassen müssen. Dieses Gesetzesvorhaben hält Digitalcourage für unverhältnismäßig. Es verstößt sowohl gegen das deutsche Grundgesetz, als auch gegen die EU-Grundrechtecharta. „Die Risiken sind enorm, der Nutzen nicht erkennbar“, so Ebelt, „Bürgerinnen und Bürger haben eine bessere Gesetzgebung verdient: weitsichtig und an tatsächlichen Problemen orientiert“.

Die vollständige Stellungnahme von Digitalcourage finden Sie hier: https://digitalcourage.de/sites/default/files/2020-10/digitalcourage-stellungnahme-fingerabdrueck-pflicht-2020-20-22.pdf

Unsere Begründung kurz gefasst:

  • Eine allgemeine Fingerabdruck-Pflicht ist kein wirksames Mittel gegen Terrorismus.
  • Die geplante Pflicht ist nicht notwendig, um die Fälschungs- und Manipulationssicherheit von Personalausweisen zu verbessern.
  • Die Fingerabdrücke auf dem amtlichen Personalausweis sollen eine zeitlich schnellere Überprüfung der Identität einer Person durch einen Fingerabdruck-Vergleich möglich machen. Das sind aber seltene Einzellfälle, die in keinem Verhältnis zu einer anlasslosen generellen Fingerabdruck-Pflicht stehen.
  • Die geplante Fingerabdruck-Pflicht hat im Grundgedanken nichts mit der Freizügigkeit der Bürger.innen zu tun, wie ein von der Bundesregierung angeführtes Argument behauptet. Sondern es ist eine Pflicht, ein Zwang, also Unfreiheit.

Noch steht kein Termin für die Abstimmung im Bundestag fest. Aber es ist möglich, dass bereits nächste Woche über den Gesetzesentwurf abgestimmt wird. Nach Ansicht von Digitalcourage hat die Anhörung aber gezeigt, dass das Gesetz dringend in einigen Punkten überarbeitet werden muss. Der wichtigste ist: Die geplante Fingerabdruckspflicht ist grundrechtswidrig. Die Abgeordneten sollten deshalb der Einschätzung von Digitalcourage, dem EU-Datenschutzbeauftragten, der EU-Kommision und der EU-Grundrechteagentur folgen und das geplante Gesetz zur Fingerabdrucks-Pflicht ablehnen.

Über den digitalcourage e.V.

Digitalcourage setzt sich seit 1987 für Datenschutz und Bürgerrechte ein und richtet seit 2000 die jährliche Verleihung der BigBrotherAwards aus. 2008 erhielt Digitalcourage die Theodor-Heuss-Medaille für besonderen Einsatz für die Bürgerrechte.

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