Besuchsverbot am Klinikum Karlsruhe
„Wir sind uns bewusst, dass das für unsere Patienten und ihre Angehörigen ein drastischer Einschnitt ist“, unterstreicht der kaufmännische Geschäftsführer Markus Heming. Das Besuchsverbot gilt ab dem 29. Oktober auf unbestimmte Zeit. An allen Eingängen zu den Klinikgebäuden werden Schilder auf das Besuchsverbot hinweisen. Ausnahmen wird es in der aktuellen Situation zunächst nur in engem Rahmen nach vorheriger Absprache der zuständigen klinischen Fachabteilungen und Zustimmung des behandelnden Arztes geben, z.B. für Eltern minderjähriger Kinder, Partner bei einer Geburt und bei Sterbenden. „Auch wenn medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme erfordern, können im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden.“
„Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus eindringlich um Verständnis und um strikte Einhaltung des Besuchsverbots“, so der abschließende Appel der beiden Geschäftsführer.
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