Verbraucher & Recht

Am 1. November 2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft

Ab dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und stimmt die Regeln zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinander ab. Für alle Bauvorhaben, die vor dem 1. November 2020 beantragt oder angezeigt wurden, gelten die bisherigen Regelungen.

Diese fünf Punkte sollten Verbraucherinnen und Verbraucher kennen:

Die Pflicht, erneuerbare Energien in Neubauten zum Heizen zu nutzen, kann auf mehreren Wegen erfüllt werden.

Das GEG verpflichtet Bauherren dazu, mindestens eine Form der erneuerbaren Energien zum Heizen zu nutzen. Neben Energie aus Photovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erfüllen auch erneuerbare Fern- und Abwärme diese Anforderung.

Ab 1. November 2020 kann ein größerer Anteil des Stroms aus eigener Produktion, zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage angerechnet werden. Alle erneuerbaren Energien müssen einen Mindestanteil des Wärmebedarfs abdecken. Dieser Anteil variiert zwischen den verschiedenen erneuerbaren Energien.

Ineffiziente Heizungen sind nicht mehr zulässig.

  • Ab dem Jahr 2026 dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, neue, mit Heizöl betriebene Kessel, nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Das Gleiche gilt auch für Heizkessel, die mit Kohle betrieben werden.
  • Heizkessel, die 30 Jahre alt sind oder älter, müssen außer Betrieb genommen werden.

Bei Kauf oder Sanierung eines Hauses ist eine kostenlose Energieberatung Pflicht.

  • Beim Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Käufer, nachdem sie den Energieausweis erhalten haben, ein Beratungsgespräch führen.
  • Bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Verbraucher eine Energieberatung in Anspruch nehmen, wenn im Zuge der Sanierung Berechnungen zur Energiebilanzierung angestellt werden.

Unternehmen, die im Rahmen einer Sanierung ein Angebot abgeben, müssen bereits im Angebot schriftlich auf die Pflicht zur Energieberatung hinweisen. Die Pflicht gilt, wenn die Energieberatung kostenlos angeboten wird.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist eine Möglichkeit, der Beratungspflicht nachzukommen.

Energieausweise werden noch wichtiger.

  • Auch Immobilienmakler müssen nun bei Vermietung oder Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorlegen und die diesbezüglichen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen machen.
  • Aussteller von Energieausweisen müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen.
  • CO2-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden.

Staatliche Förderung für erneuerbarer Energien und effiziente Energienutzung sind nun gesetzlich verankert.

Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, effiziente Neubauten und die energetische Verbesserung von Bestandsgebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien finanziell zu fördern. Der Staat unterstützt, indem er bis zu 45 Prozent der Investitionen für klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung übernimmt. Alternativ können steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die über drei Jahre verteilt werden können.

Eine kostenlose Energieberatung und weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Bei Bedarf wird das Beratungsgespräch schriftlich bestätigt. Weitere Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenlos unter 0800 – 809 802 400.

Über die Energieberatung

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit rund 600 Energieberatern und an mehr als 800 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Über Verbraucherzentrale Hessen e. V.

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Hessen e. V.
Große Friedberger Straße 13 – 17
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