Verbraucher & Recht

20 Jahre Resolution 1325 im Sicherheitsrat – ein Grund zu feiern

Vor 20 Jahren erkannte die Weltpolitik an, dass die aktive Rolle von Frauen bei Friedensverhandlungen und Wiederaufbau wesentlich zu nachhaltigem Frieden und Sicherheit beiträgt. Am 31. Oktober 2000 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die von der jetzigen Vizepremierministerin Namibias, Netumbo Nandi-Ndaitwah, aufgrund ihrer eigenen politischen Erfahrungen im Friedensprozess von Namibia initiierte Resolution 1325 „Women, Peace and Security“.

Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), gratuliert zum 20. Geburtstag der Resolution: „In 20 Jahren Women, Peace and Security wurde viel erreicht, aber es gibt noch viel zu tun. Die Agenda gewinnt in der Außenpolitik an Bedeutung. Die Bundesregierung wird neben ihrem Einsatz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Friedenspolitik die Menschen- und insbesondere Frauenrechte auf der Ebene des Sicherheitsrates zu stärken haben. Nächstes Etappenziel ist die Einigung der Staaten auf eine erste weibliche VN-Generalsekretärin.“

Der djb fordert eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in der Friedens- und Sicherheitspolitik nicht nur auf internationaler Ebene und im Ausland, sondern auch innerhalb Deutschlands. Die Women, Peace and Security-Agenda strahlt als Querschnittsaufgabe auf alle politischen und rechtlichen Ebenen aus und muss in sämtlichen Aspekten mitgedacht werden. Denn eine gleichberechtige Gesellschaft ist notwendige Voraussetzung für eine nachhaltig friedliche Gesellschaft.

Die vollständige Implementierung der Agenda betrifft neben der gleichberechtigten Teilhabe die besondere Betroffenheit von Frauen in Krisen- und Konfliktsituationen, wie durch sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt in bewaffneten Konflikten. Der djb fordert von der Bundesregierung, dies in ihren (außen)politischen Vorhaben umfassend zu berücksichtigen. Wichtig sind dabei ein modernes Sexualstrafrecht und eine effektive Strafverfolgung der Täter. Die Aufarbeitung und Strafverfolgung dienen der Befriedung; Straftäter von sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt dürfen nicht ungestraft davonkommen. Den Überlebenden ist Zugang zur Justiz, umfassender Opfer- und Zeuginnenschutz, rechtliche und soziale Unterstützung sowie Wiedergutmachung zu gewährleisten. Der Generalbundesanwalt ist bei seinen Ermittlungen in Völkerstrafverfahren wegen sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt zu unterstützen. Auch die internationalen Strafgerichtshöfe sollten die Verfolgung von sexualisierten und geschlechtsbezogenen Gewalttaten nach Völkerstrafrecht weiter verstärken.

Der djb begrüßt das Engagement der Bundesregierung als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates bis Ende 2020 für die Verteidigung und das Vorantreiben der Verpflichtungen der Agenda dort. Auch ist es Zeit für eine feministische Außenpolitik. Die Diskussionen mit der Zivilgesellschaft zu dem anstehenden dritten Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung für die Jahre 2021 bis 2024 zeigen, dass die Umsetzung der Resolution 1325 in Deutschland durch die Festlegung auf konkrete Ziele und klare Indikatoren forciert werden sollte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Juristinnenbund e.V.
Kronenstr. 73
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 443270-0
Telefax: +49 (30) 443270-22
http://www.djb.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel