DEHOGA begrüßt Regelungen zur Novemberhilfe
Die Zuschüsse pro Woche der Schließung betragen 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Die Novemberhilfe sieht Beihilfen bis eine Million Euro vor. Für junge Unternehmen gelten die Umsätze im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung als Maßstab. Für Restaurants wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Damit werden Außer-Haus-Verkaufs-Umsätze mit reduziertem Mehrwertsteuersatz herausgerechnet. Im Gegenzug werden die Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen. Für Hotels, die weiterhin Geschäftsreisende beherbergen dürfen, gilt, dass Umsätze von weniger als 25 Prozent auf die Umsatzerstattung nicht angerechnet werden.
Es bedürfe nun noch dringend notwendiger Präzisierungen und der Be-antwortung zahlreicher wichtiger Praxisfragen, die der DEHOGA beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundesministerium für Wirt-schaft eingereicht habe. „Wir wissen, dass in den Bundesministerien unter Hochdruck an der Vollendung des Beihilfeprogramms gearbeitet wurde und wird.“
„Jetzt ist es wichtig, dass die Details schnellstmöglich geklärt werden, damit die Novemberhilfen noch im November bei den Betrieben ankommen. Die Zeit drängt“, sagt Zöllick. Viele Betriebe im Gastgewerbe stehen mit dem Rücken zur Wand. Jedem dritten Betrieb droht laut DEHOGA ohne ausreichende Hilfe das Aus.
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