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TKG-Novelle: Breitbandverband ANGA kritisiert Überregulierung zulasten des Gigabit-Ausbaus

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  • Streichung der mietrechtlichen Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Inhaus-Breitbandnetzen bedroht den Gigabit-Ausbau in den Häusern
  • Stärkerer Fokus auf Nutzung vorhandener Leerrohrinfrastrukturen könnte Tiefbaukosten erheblich senken
  • Neue Kundenschutzvorgaben belasten Netzbetreiber zusätzlich

Der aktuelle Diskussionsentwurf für ein „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ (TKMoG) lässt ein konsequentes Bekenntnis zum eigenwirtschaftlichen Gigabit-Ausbau vermissen. Vielmehr sieht der gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlichte Gesetzentwurf zahlreiche Änderungen am geltenden TK-Rechtsrahmen vor, die den Gigabit-Ausbau bremsen statt beschleunigen werden.

ANGA-Präsident Thomas Braun: „Die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes sollte genutzt werden, um dem Gigabit-Ausbau und damit auch der Digitalisierung in Deutschland den Weg zu ebnen. Die Corona-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig leistungsfähige Breitbandnetze bis in jede Wohnung für alle Lebensbereiche sind. Das muss sich auch im Rechtsrahmen widerspiegeln.“

Ausbremsen dürften den schnellen Gigabit-Ausbau insbesondere die geplanten Änderungen an der mietrechtlichen Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Inhaus-Breitbandnetzen. Das BMWi schlägt vor, die Umlagefähigkeit nach einer Übergangsfrist abzuschaffen. Darüber hinaus sollen Mieter nach dem TKG die Möglichkeit erhalten, die Kostenumlage gegenüber ihrem Vermieter zu kündigen. Damit würde den Netzbetreibern und Wohnungsunternehmen eine extrem wichtige Grundlage für die Anbindung der Wohnungen an moderne Glasfaser- und Gigabitnetze genommen. Gleichzeitig würde die Streichung zu einer finanziellen Mehrbelastung für über 12 Mio. Haushalte führen, die ihre Fernseh- und Hörfunkprogramme über rabattierte Mehrnutzerverträge ihres Vermieters empfangen. Besonders betroffen wären Empfänger von Arbeitslosengeld II oder von Grundsicherung. Heute übernimmt für sie der Sozialhilfeträger die Kosten für den Anschluss als Teil der Kosten der Unterkunft. Künftig müssten sie die Kosten selbst aus dem Regelsatz zahlen.

Hinzukommen sollen nach dem Entwurf weitere Belastungen für Netzbetreiber im Bereich Verbraucherschutz. Offen ist derzeit insbesondere, ob TK-Verträge künftig eine Vertragslaufzeit von nur noch 12 statt wie bisher 24 Monaten haben dürfen. Sollte sich die Bundesregierung – abweichend von den europäischen Vorgaben – auf 12 Monate festlegen, dürfte sich das in höheren Preisen für die Kunden niederschlagen. 24-Monatsverträge werden von den Kunden gerne in Anspruch genommen, weil sie hierdurch in den Genuss vergünstigter Endgeräte wie beispielsweise Smartphones kommen.

Auch mit Blick auf den Gigabit-Ausbau in der Fläche bleibt der Diskussionsentwurf hinter den Erwartungen zurück. Das EU-Recht verpflichtet marktmächtige Unternehmen, ihren Wettbewerbern Zugang zu vorhandenen Leerrohren zu gewähren. Dieser Leerrohrzugang sollte vorrangig vor anderen Zugangsformen ermöglicht werden, um durch eingesparte Tiefbauarbeiten die Kosten des Ausbaus zu senken. Der jetzt vorgelegte Entwurf räumt dem Leerrohrzugang dagegen nicht die vorrangige Position ein, die er nach EU-Recht haben soll.

Positiv für den Ausbau sind die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erleichterungen bei der Beantragung und Genehmigung von Baumaßnahmen, die jedoch ambitionierter ausgestaltet werden und das Ziel eines One-Stop-Shops verfolgen sollten.

Abschließend Thomas Braun: „Neue Beschränkungen bei der Produkt- und Vertragsgestaltung nehmen den TK-Anbietern Differenzierungsmöglichkeiten im Wettbewerb. Der Gesetzgeber sollte daher genau überlegen, ob er mit diesen Regeln nicht das Ziel verfehlt.“

Über den ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.

Der Breitbandverband ANGA vertritt die Interessen von mehr als 200 Unternehmen der deutschen Breitbandbranche. Gegenüber Politik und Marktpartnern setzt sich der Verband für investitions- und wettbewerbsfreundliche Rahmenbedingungen ein. Zu den Mitgliedsunternehmen des Verbandes zählen Vodafone, Tele Columbus (PŸUR), Telekom Deutschland, EWE TEL, NetCologne, M-net, wilhelm.tel, willy.tel und eine Vielzahl von lokalen und regionalen Kabel- und Glasfasernetzbetreibern. Sie versorgen insgesamt mehr als 20 Millionen Kunden mit Fernsehen und Breitbandinternet. Die Netzbetreiber der ANGA treiben vor allem den Ausbau von Gigabit-Geschwindigkeiten voran: Ende 2019 hatten mehr als 25 Millionen Haushalte Zugang zu Gigabit-Netzen der ANGA-Netzbetreiber.
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