Verbraucher & Recht

Fingerabdruck auf dem Personalausweis

Der Bundestag hat am 5.11.2020 ein neues „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“ verabschiedet. Laut ARAG sollen nur noch digitale, biometrische Passfotos erlaubt werden. Ferner ist zukünftig auch die Abgabe von zwei Fingerabdrücken bei der Ausstellung von Personalausweisen verpflichtend. Auch gibt es eine Änderung bei der Eintragung des Geschlechts; denn hier ist in Zukunft die Bezeichnung „X“ möglich, wenn sich Personen weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel