VKD: Gesetzentwurf muss der Versorgungsrealität angepasst und nachgebessert werden
Das soll sich jetzt mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz ändern. Allerdings – so die Kritik des VKD – nicht für alle, sondern nach Empfehlung des Corona-Beirats nur für bestimmte Krankenhäuser.
„Die vorgesehene Regelung geht an der Praxis vieler Krankenhäuser vorbei und hätte damit auch Folgen für die Versorgung der Patienten“, so der VKD-Präsident. Sie fokussiere sich allein auf Intensivstationen größerer Kliniken. In der Praxis würden aber die meisten Covid-19-Patienten nicht dort, sondern auf Isolierstationen in Krankenhäusern aller Größen behandelt. Vor allem dafür werden Betten freigehalten. Trotz der deutlich größeren Dimension ist hier kein Ausgleich vorgesehen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen einer fehlenden Unterstützung wären erheblich in einer Situation, die ohnehin schwer genug für die Kliniken ist.
„Wir erwarten, dass unsere Einwände berücksichtigt und der Gesetzentwurf hier deutlich nachgebessert wird. Wir gehen derzeit wieder einmal in Vorleistung. Wir benötigen daher zügig Sicherheit für alle Krankenhäuser – jetzt und über die kommenden Monate“, so der VKD-Präsident. „Wir sind dankbar, dass es in dieser wieder sehr angespannten Lage zu einer Entlastung der Krankenhäuser kommen soll. Sie ist zwingend notwendig und sollte daher nicht nur einen Teil der Versorgung von Covid-19-Patienten berücksichtigen.“
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