Reform des Elterngeldes nicht ausreichend
- VdK begrüßt zusätzlichen Elterngeld-Monat für Eltern von Frühgeborenen
- Der Gesetzgeber muss nachbessern, damit Familien- und Erwerbsarbeit gleichberechtigt verteilt werden können
- Bentele: „Die bisherigen Regelungen begünstigen Armut bei Frauen.“
Der Sozialverband VdK bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, der heute im Bundestag beraten wird, als nicht ausreichend. Die Intention, mehr Flexibilität für Familien zu schaffen, sei grundsätzlich begrüßenswert. Auch die Verlängerung des Elterngeldbezugs für Eltern von Frühgeborenen sei positiv. Der Gesetzgeber müsse aber noch deutlich nachbessern.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
„Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes. Wir begrüßen daher die Verbesserungen der Elterngeld-Regelungen. Positiv ist insbesondere der zusätzlichen Elterngeld-Monat für Eltern von sehr Frühgeborenen. Gerade die Eltern von Frühgeborenen, von Kindern mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen brauchen ein ausreichend langes Elterngeld. Eltern von Frühchen sind oft wochen- oder monatelang mit ihrem Kind in der Klinik. Im Vergleich zu anderen Eltern starten sie wesentlich später in das eigentliche Familienleben zuhause.“
Das Elterngeld muss allerdings noch weiter verbessert werden, damit die Leistung alle Familien ausreichend unterstützt. Verena Bentele:
„Wir bezweifeln, dass die geplanten Flexibilisierungen zur gleichberechtigten Verteilung der Erwerbs- und Familienarbeit zwischen Müttern und Vätern führen werden. Aus den Statistiken zum Elterngeld wissen wir, dass sich Mütter und Väter an den gesetzlichen Mindest- und Maximalbezugsdauern pro Elternteil orientieren. Die meisten Mütter nehmen zwölf Monate Elterngeld in Anspruch, Väter meist nur zwei. Aus Sicht des Sozialverbands VdK sollte hier angesetzt werden. Dies wäre erfolgsversprechender.“
Auch im Hinblick auf das hohe Armutsrisiko von Frauen sei dies notwendig. Verena Bentele:
„Die bisherigen Regelungen fördern das traditionelle Geschlechtermodell: Mütter arbeiten nicht oder nur in Teilzeit, die Väter sind in Vollzeit erwerbstätig. Dies ist ein wesentlicher Grund für die sehr ungleiche Verteilung von Einkommen und Renten zwischen den Geschlechtern und begünstigt so vor allem Armut bei Frauen. Um diese Tradition zu durchbrechen, muss der Gesetzgeber stärkere Anreize zur gleichberechtigten Verteilung der Erwerbs- und Familienarbeit setzen.“
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