Gesundheit & Medizin

Deutscher Hausärzteverband zur Sars-CoV-2-Impfverordnung

Der am Wochenende bekannt gewordene Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2“ sieht vor, dass Impfwillige zum Nachweis ihrer Anspruchsberechtigung „ein ärztliches Zeugnis über das bei ihnen krankheitsbedingt erhöhte Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019“ vorlegen müssen. Diese Atteste sollen in den Praxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ausgestellt und dann im Impfzentrum vorgelegt werden.

Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt:

„Schon sehr früh haben sich viele Hausärztinnen und Hausärzte und ihre Mitarbeitenden zur Mitarbeit in den Impfzentren und mobilen Teams bereit erklärt. Ebenso selbstverständlich werden sich die Kolleginnen und Kollegen an Beratungen zur Impfung beteiligen – wir erleben tagtäglich in unseren Praxen, wie groß das Bedürfnis nach wissenschaftlich gesicherten Informationen unter den Patientinnen und Patienten ist. Was aber nicht sein kann, ist, dass die Politik sich erst davor drückt, klare Priorisierungsentscheidungen zu treffen, und nun offenbar plant, diese Aufgabe quasi durch die Hintertür bei den Hausärztinnen und Hausärzten abzuladen!

Es belastet nicht nur das individuelle Arzt-Patienten-Verhältnis auf unzumutbare Weise, wenn der einzelne Hausarzt darüber entscheiden soll, ob sein Patient zu einer impfberechtigten Gruppe gehört oder nicht. Viele Praxen arbeiten schon jetzt jenseits der Belastbarkeitsgrenze. Es übersteigt ihre Kapazitäten, wenn nun millionenfach Einzelgespräche und Untersuchungen für Atteste zur Impfberechtigung durchgeführt werden sollen. Wir Hausärztinnen und Hausärzte werden nicht zulassen, dass dies zu Lasten unserer vielen anderen, oftmals chronisch kranken Patientinnen und Patienten geht, die uns ebenso brauchen! Seit Wochen appellieren wir an die Politik, ein bundeseinheitliches Einladungsverfahren für die Impfungen gegen Covid-19 zu etablieren, analog etwa zum Mammographie-Screening. Dass dieser Appell bislang ungehört geblieben ist, ist ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen im ambulanten Gesundheitssektor, die seit Beginn der Pandemie den Löwenanteil schultern bei der Versorgung von Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.
Bleibtreustr. 24
10707 Berlin
Telefon: +49 (2203) 5756-0
Telefax: +49 (30) 88714373-40
http://haev.de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel