Pflege und Hauswirtschaft – wie kann die Zusammenarbeit aussehen?
„Die Berufsgruppe der Hauswirtschaftsfachkräfte kann die Profession der Pflegenden wesentlich unterstützen und entlasten und trägt somit für eine nachhaltige und gesicherte Versorgung bei. Dieses Potenzial wird derzeit zu wenig genutzt, dabei setzt mit Beginn der pflegerischen Versorgung immer auch die Versorgung durch hauswirtschaftliche Leistungen ein.
Die Antwort auf die Frage, wie professionell Pflegende von für sie fachfremden Tätigkeiten entlastet werden können, ist eine der wesentlichsten Bausteine für die künftige Gestaltung und Sicherung der pflegefachlichen Versorgung. Zugleich geht es darum, welche wichtigen Aufgaben hauswirtschaftliche Fachkräfte im Setting der Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfüllen können.
Die Broschüre und die dazu gehörenden Poster des Deutschen Pflegerats und des Deutschen Hauswirtschaftsrats geben einen Überblick über die Anforderungen, Leistungen und notwendigen Qualifikationen der Pflege und Hauswirtschaft. Diese werden erstmals in Deutschland in acht Settings der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung gegenübergestellt. Zu diesen Settings zählen Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen mit Wohngruppen- und Hausgemeinschaftskonzept, ambulante betreute Wohngemeinschaften, häusliche Krankenpflege und Pflegehilfe sowie Privathaushalte.
Aufgezeigt werden die Schnittstellen der notwendigen Zusammenarbeit. Vor Augen geführt wird, dass es einer konkreten Sicherung und Ausbau der Leistungen der Hauswirtschaft über das SGB XI hinaus bedarf. Gestärkt werden muss die multiprofessionelle Fachkräftebasis, die Hauswirtschaftskräfte einschließt, ebenso wie die kontinuierliche Weiterentwicklung von Qualität und Mindeststandards auch im Bereich der Hauswirtschaft.
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegenden und damit ihre Entlastung bauen auf ein Miteinander der Professionen, auf eine bessere interprofessionelle Zusammenarbeit von Pflege und Hauswirtschaft. Deutlich wurde, dass mit einer stärkeren Häuslichkeit eine Zunahme und Vielfalt an wichtigen hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Unterstützungsleistungen einhergeht. Diese gilt es auszubauen. Die Leistungen der Hauswirtschaft müssen in den Sozialgesetzbüchern stärker verankert werden und dürfen sich nicht nur auf den Leistungsprozess der Pflege beziehen.“
Hintergrund:
Zur Umsetzung der Vorgabe der Konzertierten Aktion Pflege hat der Deutsche Pflegerat die „Arbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft“ im Rahmen des „Expertenbeirats des Deutschen Pflegerats zur Begleitung der Verbesserung der Rahmenbedingungen pflegerischen Arbeitens in der Langzeitpflege“ gegründet.
Die Broschüre, die Poster sowie das Positionspapier „Stärkung der Hauswirtschaft und Entlastung der Pflege“ stehen auf den Seiten des Deutschen Pflegerats zum Download zur Verfügung. Sie fließen ein in gemeinsame Beratungen mit dem Bundesgesundheitsministerium und weiteren Partnern.
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 39877303
Telefax: +49 (30) 39877304
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Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
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Vize-Präsident
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