Neuerungen im Straßenverkehr – das ändert sich 2021
Auszug der wichtigsten bereits beschlossenen Neuerungen für 2021:
Automatikgetriebe in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung: Die Fahrerlaubnisklasse B kann künftig auch bei Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe unbeschränkt erteilt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass zehn Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden und die Fahrschule bescheinigt, dass der Führerscheininhaber in der Lage ist, auch ein solches Fahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP): Im Januar 2021 wird der Aufgabenkatalog der praktischen Fahrprüfung für alle Führerscheinklassen erweitert, die Dauer der Prüfung um zehn Minuten verlängert und am Ende wird, statt einer handschriftlichen Prüfdokumentation, ein elektronisches Prüfprotokoll angefertigt. Außerdem beinhaltet künftig jede Führerscheinprüfung ein abschließendes fünfminütiges Feedbackgespräch.
EU-Führerschein: Aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten deutschen Führerscheine umzutauschen. Die Umsetzung erfolgt nach einem klar definierten Zeitplan. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und einen Führerschein, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, hat, muss diesen im Laufe des Jahres 2021, spätestens jedoch bis 19.01.2022, bei der für den aktuellen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle umtauschen.
Gelbe HU-Plakette: Für Fahrzeuge mit einer gelben HU-Plakette auf dem Kennzeichen steht im Jahr 2021 der Termin zur Hauptuntersuchung an. Im Erfolgsfall gibt es ein rosafarbenes Abzeichen für das Jahr 2023.
Versicherungen: Für über neun Millionen Autofahrende gibt es neue Regionalklassen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden jeweils 48 Zulassungsbezirke herauf- bzw. heruntergestuft. 4,5 Millionen Autofahrende wechseln in bessere und rund 4,8 Millionen Fahrer in höhere und damit teurere Regionalklassen. In 317 Zulassungsbezirken beziehungsweise für rund 32,4 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte bleibt es bei den Regionalklassen des Vorjahres.
In den Kasko-Versicherungen ändern sich für viele Autofahrende die Regionalklassen: Für fast 3,4 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte gelten künftig bessere, für 3,2 Millionen kostspieligere Einstufungen. Für fast 80 Prozent bzw. rund 29,6 Millionen Autofahrende bleibt alles beim Alten.
Eine eigene Ladesäule: Bereits seit dem 01.12.2020 haben Besitzende von Wohneigentum und auch Mieter einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Grundlage dafür ist die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes.
Neue Kfz-Steuer für Neuzulassungen: Für Verbrenner-Pkw orientiert sich die Kfz-Steuer ab dem 01.01.2021 stärker am Schadstoff-Ausstoß. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an. Die Hubraum-Besteuerung bleibt als zweiter Tarif-Baustein unverändert bestehen. Für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer gilt bis Ende 2024 ein Steuerfreibetrag von 30 Euro. Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, sind weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Grundlage ist das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Ein Preis für CO2: Klimaschonendes Verhalten soll sich künftig lohnen. Ab dem 01.01.2021 werden fossile Brennstoffemissionen, u.a. für den Verkehr, mit einem CO2-Preis belegt. Der Preis für Öl und Diesel steigt um 7,9 Cent pro Liter, für Benzin um 7 Cent pro Liter und für Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Grundlage ist das Erste Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.
Neue Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie: Zum Jahresanfang 2021 steigt die Pendlerpauschale (auch: Entfernungspauschale) ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent. Zum Jahresanfang 2024 sollen es ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro Kilometer werden. Geringverdienende können neben der Berücksichtigung der Entfernungspauschale von 2021 bis 2026 für Fahrten ab 21 Kilometer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben eine Mobilitätsprämie beanspruchen. So werden auch diejenigen Pendler unterstützt, die wegen eines geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen und daher durch die Entfernungspauschale nicht entlastet werden. Grundlage ist das veränderte Steuerrecht im Rahmen des Klimaschutzpakets aus dem Jahr 2019.
Euro 5 für Motorräder: Für die Erstzulassung von Mopeds und Motorrädern ist ab dem 01.01.2021 die Abgasnorm Euro 5 erforderlich. Damit liegen die Schadstoffemissionen von Fahrzeugen der L-Kategorie auf dem Niveau von Euro-6-Autos.
Auszug der wichtigsten bereits beschlossenen Neuerungen 2021 für Österreich und die Schweiz:
Vignettenregelung in Österreich: 2021 kostet eine Pkw-Jahresvignette (in Apfelgrün) 92,50 Euro (2 Monate: 27,80 Euro; 10 Tage: 9,50 Euro), Motorradfahrende zahlen 36,70 Euro (2-Monats-Vignette: 13,90 Euro, 10-Tages-Vignette: 5,50 Euro). Wer die Klebevorschriften nicht beachtet, muss mit einer Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro oder – wenn man nicht sofort bezahlt – einer Geldstrafe von mindestens 300 Euro rechnen.
Neue Verkehrsregeln in der Schweiz: Ab 2021 müssen sich Verkehrsteilnehmende verpflichtend an das Reißverschlussprinzip halten, wenn auf einer Autobahn eine Spur abgebaut werden muss. Zudem gilt ab Januar die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Wie in Deutschland müssen dann die Verkehrsteilnehmenden zwischen der linken und der rechten Spur – bei dreispurigen Straßen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren – genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne den Pannenstreifen zu belegen. In beiden Fällen wird bei Verstößen eine Geldbuße fällig. Radfahrende und Mofafahrende dürfen künftig an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen. Das Symbol „Ladestation“ für Elektrofahrzeuge wird eingeführt.
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