Klimaschutz bei Hausbau und Modernisierung: Gebäudeenergie-gesetz (GEG) in Kraft getreten
Das müssen Bauherren und Eigentümer jetzt beachten
Neu geregelt wurden die Angaben in Energieausweisen: Bedarfs- und Verbrauchsausweise enthalten zukünftig Angaben zu den Treibhausgasemissionen des Gebäudes, die sich aus dem Endenergiebedarf ergeben. Das Niveau des maximalen Jahresprimärenergiebedarfs muss laut GEG nach wie vor um 25 Prozent unter dem berechneten Bedarf des Referenzgebäudes liegen. „Bauherren können dieses Ziel leicht durch den Einsatz einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in Verbindung mit einer Fußbodenheizung erreichen“, weiß Schulte, Experte der Initiative Wärme+.
Im GEG wird erstmals die Nutzung von selbst erzeugtem Strom, z. B. aus einer PV-Anlage als Erfüllungsoption für die Nutzung Erneuerbarer Energien ausgewiesen. Hinweis: Eine alternative Erfüllung der Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien über die Mindestanlagenleistung der PV-Anlage ist auch dann möglich, wenn der PV-Strom nicht für die Wärmeerzeugung im Gebäude eingesetzt wird.
Weiterführende Informationen
• zum Thema Gebäudeenergiegesetz stehen auf der Website der HEA bereit: https://www.hea.de/projekte/gebaeudeenergiegesetz
• zur „Förderung elektrischer Haustechnik in Wohngebäuden“ von Bund und Ländern sind in der gleichnamigen Broschüre aufgeführt. Diese steht zum kostenlosen Download auf der Website der Initiative Wärme+ bereit: http://waerme-plus.de/aktuell
• zum Thema Wärmepumpe sind in der Broschüre „Die Wärmepumpe“ zu finden. Diese steht zum kostenlosen Download auf der Website der Initiative Wärme+ bereit: http://www.waerme-plus.de/downloads
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