Verbraucher & Recht

Harter Shutdown: Die Feiertage werden still

Ab Mittwoch heißt es: Schulen zu, Geschäfte dicht, örtliche Ausgangssperren und Alkoholverbot. Und als wäre dies nicht hart genug, werden die Kontaktbeschränkungen für den Jahreswechsel nun doch nicht gelockert. Nur an den drei Weihnachtstagen dürfen zum eigenen Hausstand maximal vier enge Familienmitglieder dazukommen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet. Das sind die Ergebnisse der heutigen Corona-Runde zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den 16 Länderchefs. Wie weit die Bundesländer den Beschlüssen folgen, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Die neuen Maßnahmen gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021. Mit welchen schärferen Maßnahmen wir den Jahreswechsel begehen, wissen die ARAG Experten.

Weihnachten und Silvester
Private Treffen bleiben weiterhin auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten beschränkt, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Nur für die Weihnachtstage vom 24. bis zum 26. Dezember können die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen Treffen mit vier über den eigenen Haushalt hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zulassen. Auch hier gilt: Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Die Ausnahmeregelung für Silvester wird allerdings wieder aufgehoben! Der Jahreswechsel darf also nur mit maximal fünf Personen verbracht werden. Außerdem gilt ein generelles Versammlungsverbot in der Öffentlichkeit. Die Kommunen können zudem auf öffentlichen Plätzen das Abfeuern von Silvesterböllern verbieten. Auch einen Verkauf von Knallern und Raketen gibt es in diesem Jahr nicht. Vom privaten Feuerwerk wird dringend abgeraten, um das Gesundheitssystem durch typische Böller-Verletzungen nicht noch weiter zu belasten.

Schulen und Kitas zu
Die Präsenzpflicht an den Schulen soll ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 aufgehoben oder die Schulen geschlossen werden. Die Einzelheiten regeln die Bundesländer. Es soll aber eine Notbetreuung angeboten werden und die Schüler müssen – solange keine Ferien sind – am heimischen Schreibtisch digital büffeln. Für Abschlussklassen kann es Ausnahmeregelungen geben. Damit folgt die Corona-Runde den Empfehlungen der Nationalen Akademie der Wissenschaften, Leopoldina. Auch Kita-Kinder sollen möglichst zu Hause bleiben und nur im äußersten Notfall die Betreuung ihres Kindergartens in Anspruch nehmen.

Einen dringenden Appell gab es in diesem Zusammenhang an Reisefans: Die Ferientage sollten nicht dazu genutzt werden, einen ausgiebigen Weihnachtsurlaub anzutreten. Es besteht zwar kein Reiseverbot, aber nach der Rückkehr gelten harte Quarantäne-Regeln.

Einzelhandel und Dienstleistungsbranche
Wer noch keine Weihnachtsgeschenke gekauft hat, muss sich sputen: Alle Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, müssen ihre Türen ab dem 16. Dezember wieder schließen. Auch Friseure, Massage-Praxen und Tattoo-Studios sind von der Schließung betroffen. Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken und Tankstellen und weitere Geschäfte der Grundversorgung bleiben aber auf. Abhol- und Lieferdienste dürfen weitermachen. Immerhin: Der Weihnachtsbaumverkauf bleibt bis zum Fest erlaubt.

Ausgangssperren
Über die bundesweiten Maßnahmen hinaus bleibt es bei der bereits beschlossenen Hotspotstrategie. In einigen Bundesländern mit besonders hoher Inzidenz wie etwa Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen wurden deshalb bereits nächtliche Ausgangssperren verhängt, die auch an den Festtagen und an Silvester gelten. In anderen Ländern wie etwa Hessen gibt es lokale Ausgangssperren in Kreisen, die mehr als 200 Infektionen pro 100.000 Einwohnern aufweisen. Arzt- oder Gottesdienst-Besuche sowie der Weg zur Arbeit sind von den Ausgangssperren ausgenommen.

Alkoholverbote in der Öffentlichkeit
Not macht erfinderisch. Angesichts geschlossener Weihnachtsmärkte hatten viele Gastronomen kurzerhand Glühwein-to-go angeboten. Das Angebot fand offenbar großen Anklang. Die Folge: Vielerorts gab es wahre Glühwein-Wanderungen, bei denen größere Personengruppen von Stand zu Stand zogen. Um dies zu verhindern, gilt ab Mittwoch ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit; Verstöße werden mit Bußgeldern bestraft.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig/

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel