Elektrotechnik

Neu bei der UDS Beratung ab 2021 – Planerschulung für Sprachalarmanlagen

„Wir haben eine Brandmeldung vorliegen. Bitte verlassen Sie das Gebäude.“ So oder ähnlich kann die Durchsage durch eine Sprachalarmanlage lauten. Während akustische Alarmsignale wie herkömmliche Sirenen im ersten Moment häufig nicht beachtet oder falsch interpretiert werden, verdeutlichen Sprachdurchsagen die Gefahr und bieten im Notfall klar verständliche und nachvollziehbare Anweisungen. So trägt Sprachalarmierung dazu bei, Panik zu vermeiden und Evakuierungen zu beschleunigen. In ihrer neuen Schulung zu Sprachalarmanlagen SAA vermittelt die UDS Beratung Fachplanern und Facherrichtern die notwendigen Kenntnisse rund um die fach- und normengerechte Konzeptionierung, Planung, Projektierung von Sprachanlagen nach DIN 14675.

„Sprachalarmierungsanlagen dürfen nur noch von zertifizierten Fachfirmen geplant, errichtet und gewartet werden“, weiß Jörg Müller, Geschäftsführer der UDS Beratung GmbH. Sprachalarmanlagen (SAA) werden immer zusammen mit einer Brandmeldeanlage (BMA) betrieben und von dieser automatisch oder manuell ausgelöst. Normen und Regelwerke helfen Fachplanern und Facherrichtern bei der richtigen Auslegung und individuellen Planung von Sprachalarmanlagen.

Von praxiserfahrenen Sachverständigen lernen die Teilnehmer im neuen UDS-Kurs, Sprachalarmanlagen, welche z. B. in Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Sportstätten, Krankenhäuser, Beherbergungsstätten oder Schulen zum Einsatz kommen, zu planen und projektieren. Neben den verschiedenen Arten an elektroakustischen Alarmierungseinrichtungen werden Kenntnisse zum Alarmierungskonzept, zum Beschallungsumfang, zur Alarmorganisation, zu notwendigen Schnittstellen und zur Sprachverständlichkeit vermittelt.

UDS-Schulungstermine:

20.04.2021, Berlin

18.05.2021, Fulda

29.11.2021, Fulda

Die Schulung richtet sich an Neueinsteiger ebenso wie an erfahrene Fachkräfte, die ihre Planungskenntnisse auffrischen oder erweitern wollen. Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Die Teilnahmebestätigung dient als Weiterbildungsnachweis für die Fachkraft Gefahrenmeldeanlagen (GMA) und als Auffrischungsschulung für die verantwortliche Person Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN EN 16763. Bei den Ingenieurkammern können entsprechend Fort- und Weiterbildungspunkte beantragt werden.

Weiterführende Informationen unter: https://www.uds-beratung.de/…

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