Mobile & Verkehr

Fahrtüchtig auch mit chronischer Erkrankung?

Chronisch Kranke und Menschen, die über einen längeren Zeitraum Medikamente einnehmen, sind häufig an ihre Medikation gewöhnt. Dabei unterschätzen manche die Auswirkungen auf ihren Allgemeinzustand und ihre Fahrtüchtigkeit. Schmerzmittel oder Medikamente gegen ernste Krankheiten beeinflussen möglicherweise das Reaktions- und Sehvermögen. Andrea Häußler, Verkehrsexpertin und Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Life Service GmbH, rät zu selbstverantwortlichem Handeln.

Nicht nur bei chronischen Krankheiten wie Diabetes kann die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt sein, sondern auch nach Operationen sowie nach einem Schlaganfall. „Da dieser Personenkreis nicht nur sich selbst gefährdet, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, ist hier Eigenverantwortung gefragt“, erklärt Andrea Häußler. Der Gesetzgeber fordert nämlich von allen Autofahrenden, selbst regelmäßig zu prüfen, ob sie in der Lage sind, ein Fahrzeug zu lenken. Nebenwirkungen einer Dauermedikation wie beispielsweise Schwindel, Unruhe und Müdigkeit beeinflussen die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit – wichtige Faktoren zur verantwortungsvollen Teilnahme am Straßenverkehr.

Der Fitness-Check

Zunächst sollte im ersten Schritt der Hausarzt zur Fahrbefähigung befragt werden. „Wer immer noch Zweifel über seine Fitness hat, kann einen Fitness-Check absolvieren“, rät die Verkehrsexpertin. TÜV SÜD bietet an 40 seiner Service-Center diese Fitness-Checks an. Ärzte und Psychologen behandeln alle Gespräche sowie mitgebrachte ärztliche Unterlagen und Untersuchungsergebnisse selbstverständlich streng vertraulich. Sie führen verkehrsmedizinische und psychologische Untersuchungen durch und werten die medizinischen Befunde vom Hausarzt aus. „Der Fitness-Check bietet ein sicheres Ergebnis über das eigene Können. Zudem erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das die Fahrtauglichkeit bescheinigt und im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls Rechtssicherheit gibt“, erklärt Andrea Häußler.

Besondere Vorsicht ist bei folgenden Medikamenten geboten:

  • Schlaf- und Beruhigungsmittel
  • Medikamente gegen Herzrhythmusstörungen
  • Epilepsie-, Bluthochdruck- oder Schmerzmittel
  • Medikamente gegen Fieber und Entzündungen
  • Allergiemittel

Augentropfen

Informationen zum Angebot der TÜV SÜD Life Service zum Fitness-Check für Autofahrer:
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/fuehrerschein-und-pruefung/fuehrerschein-und-pruefung/fitness-check-fuer-autofahrer

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 25.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Vincenzo Lucà
Unternehmenskommunikation MOBILITÄT
Telefon: +49 (89) 579116-67
Fax: +49 (89) 579122-69
E-Mail: vincenzo.luca@tuev-sued.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel