Gesundheit & Medizin

Anhörung zum MTA-Reformgesetz: Kompetenzen der Notfallsanitäter gehen Betriebskrankenkassen nicht weit genug

Am heutigen Mittwoch ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der medizinischen Assistenzberufe und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reformgesetz) Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss. Im Rahmen der geplanten Neuregelung will der Gesetzgeber auch mehr Rechtssicherheit bei der Berufsausübung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern schaffen. So soll das Fachpersonal künftig in eigener Verantwortung den Gesundheitszustand von Patienten am Einsatzort beurteilen, gegebenenfalls Notärzte hinzuziehen aber auch eigenständig medizinische Erstversorgung durchführen. Sämtliche Tätigkeiten am Patienten bedürfen allerdings einer (tele)-ärztlichen Abklärung.

„Diese Einschränkung ist für uns nicht nachvollziehbar und führt die Ausbildung ad absurdum“, kritisiert Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. „Notfallsanitäter sollten das, was sie gelernt und immer wieder geübt haben auch eigenverantwortlich anwenden dürfen.“  Insbesondere die Versorgung kleinerer, nicht lebensbedrohlicher Verletzungen durch Rettungsfachpersonal könne Notärzte entlasten und Fahrten ins Krankenhaus vermeiden. Das ist ein Ergebnis des Pilotprojekts „Integrierte Notfallversorgung: Rettungsdienst im Fokus“ (Inno_RD), das elf Betriebskrankenkassen und weitere Akteure mit Mitteln aus dem Innovationsfonds initiiert haben. Details stellen die Partner im Frühjahr 2021 vor.

Über den BKK Dachverband e.V.

Der BKK Dachverband ist die politische Interessenvertretung von 72 Betriebskrankenkassen und vier BKK Landesverbänden mit rund zehn Millionen Versicherten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BKK Dachverband e.V.
Mauerstraße 85
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2700406-0
Telefax: +49 (30) 2700406-999
http://www.bkk-dachverband.de

Ansprechpartner:
Sarah Kramer
Pressereferentin
Telefon: +49 (30) 2700406-304
E-Mail: sarah.kramerr@bkk-dv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel