Bauen & Wohnen

Vom Feld ins eigene Heim

In Bettrath-Hoven entsteht ein neues vielfältiges Wohnquartier. Die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach (EWMG) vermarktet ab sofort die ersten 24 Grundstücke für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften.

Insgesamt umfasst das Baugebiet zwischen Hansastraße, Hovener Straße und Bockersend auf knapp 6,3 Hektar rund 100 neue Wohneinheiten sowie eine bereits realisierte Kita und einen geplanten Vollsortimenter für den täglichen Bedarf. Ein Großteil der überplanten Fläche war vormals landwirtschaftlich genutzt und bietet nun Platz für „dringend benötigten Wohnraum“, wie Dr. Ulrich Schückhaus, Vorsitzender der EWMG-Geschäftsführung sagt.
Im ersten Bauabschnitt geht das östlichen Teilgebiet an den Markt. Dabei werden 7 Einfamilienhausgrundstücke per Gebotsverfahren und 17 Doppelhaushälften nach Sozialpunkten vergeben. Hier kann in Einzelfällen zudem die Eigentumsförderung des Landes NRW in Anspruch genommen werden. „Über die verschiedenen Vergabeverfahren schaffen wir eine größtmögliche Chancengleichheit und damit soziale Ausgewogenheit in dem neuen Wohnquartier“, erläutert Schückhaus.

Die Bewerbung für die Baugrundstücke erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsformular unter www.ewmg.de/grundstuecke-immobilien auf der EWMG-Website. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2021.

Das neue Wohnquartier ist ruhig gelegen und doch zentral, nur etwa zehn Minuten vom Stadtzentrum Gladbach entfernt. Neben der Kita und dem Vollsortimenter, die direkt in dem neuen Wohngebiet angesiedelt sind, befinden sich weitere Einkaufsmöglichkeiten, Sport- und Freizeiteinrichtungen, eine Grundschule, Restaurants und Ärzte in unmittelbarer Nähe. Der Zugang zu dem Wohngebiet erfolgt über eine neue Straße, die parallel zur heutigen Hansastraße verläuft. Die Wohnbaugrundstücke werden direkt an private Bauherren vergeben. Bei der Gestaltung gelten die Vorgaben aus den Bebauungsplänen 437/V inklusive 1. Änderung (erster Bauabschnitt) und 438/V (zweiter Bauabschnitt). Käufer von Doppelhaushälften müssen sich zudem bezüglich der Fassaden- sowie Dach- und Profilgestaltung abstimmen.

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