Finanzen / Bilanzen

Umfangreichste Reform des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts seit Einführung der InsO – ein wichtiger Impuls in schwieriger Zeit

Der Rechtsausschuss hat bei seinen jüngsten Empfehlungen zu den Gesetzen zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts kurz- und langfristige Maßnahmen beschlossen, die die Folgen der in Krise geratenen Opfer der COVID-19-Pandemie abfedern können und eine Restrukturierung erleichtern. Der VID begrüßt insbesondere die Berücksichtigung des Neustartmodells für Selbständige und des COVID-Schutzschirms für KMU.

Der Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag hat am 15.12.2020 Beschlussempfehlungen zu Gesetzentwürfen vorgelegt, auf die Politik, die deutsche Wirtschaft sowie die insolvenzrechtliche Fachöffentlichkeit lange gewartet hatten.

Sowohl dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens als auch dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) ist ein Marathon von rechtspolitischen Diskussionen, Gesprächen und Abstimmungen vorangegangen, bei dem sich der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) in der zur Verfügung stehenden knappen Zeit sehr intensiv mit umfangreichen Stellungnahmen und Vorschlägen an der Diskussion beteiligt hat.

Der VID hatte Hilfsmaßnahmen für pandemiegeschädigte Unternehmer und Unternehmen vorgeschlagen, die für den Gesetzgeber schnell und leicht umsetzbar sind: „Wir freuen uns, dass unsere Vorschläge zum Neustartmodell für Selbständige und zum COVID-Schutzschirmverfahren für kleine und mittlere Unternehmen Berücksichtigung gefunden haben“, so der VID-Vorsitzende Dr. Christoph Niering.

Wir begrüßen beide Beschlussempfehlungen“, erklärt Niering, „sowohl bei der Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahren als auch beim SanInsFoG haben die Abgeordneten ein besonderes Augenmerk auf die Opfer der COVID-19-Pandemie gelegt und kurz- und langfristige Maßnahmen vorgelegt, um den Betroffenen bei der Bewältigung der Folgen zu helfen.“

Der Berufsverband bewertet es zudem positiv, dass im StaRUG – das ein Restrukturierungsverfahren außerhalb der Insolvenz vorsieht – wichtige Kritikpunkte aufgegriffen und entschärft wurden. In der Sachverständigenanhörung gab es verbandsübergreifend zu einigen Punkten wie der Beendigung von Vertragsverhältnissen besondere Kritik.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz, die in beiden Gesetzesentwürfen vollzogen wird, ist eine sinnvolle Hinwendung zu verbesserten Restrukturierungsinstrumenten und eine notwendige Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens geschaffen worden. „Wir unterstützen ausdrücklich, dass dieser langfristige Ansatz jetzt auch durch Regelungen ergänzt wird, die im nächsten Jahr helfen werden, die Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern“, so der Verbandsvorsitzende und weiter. „Mit den weiteren Änderungen des Insolvenzrechts wird seine Sanierungsfunktion gestärkt und ein wichtiger Impuls für eine echte Sanierungskultur gesetzt.

 

Über Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)

Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)
Französische Str. 13/14
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 204555-25
Telefax: +49 (30) 204555-35
http://www.vid.de

Ansprechpartner:
Manuela Doss
Pressereferentin
Telefon: 030 20 45 55 25
E-Mail: presse@vid.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel