Arbeitskammer fordert armutsfesten Mindestlohn ab 2022
Fünf Jahre nach Einführung des Mindestlohns liegt dieser aktuell mit 9,35 Euro bei 46 % des Durchschnittseinkommens. 60 % des mittleren Einkommens hieße, dass der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben werden muss. „Mit einem Mindestlohn von 12 Euro wäre somit sichergestellt, dass niemand durch seinen Lohn unter die Armutsrisikogrenze fällt. Da nach derzeitigen Planungen der Mindestlohn aber bis Juli 2022 nur auf 10,45 Euro steigen soll, bleibt der Mindestlohn bei der zu erwartenden Tariflohnentwicklung stets unter der Armutsrisikogrenze“, so Otto.
„Wir fordern seit Langem, den Mindestlohn armutsfest zu gestalten. Das bedeutet, dass Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn von ihrem Lohn leben können und auch im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen sind“, so Otto abschließend.
Hintergrund: Nach aktuellem Stand steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Das Mindestlohngesetzt musste bis Ende 2020 evaluiert werden.
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