Durchbruch bei Fristverlängerung
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab zeigt sich erleichtert: „Der Einsatz für die dringend benötigten Entlastungen hat sich gelohnt, eine angemessene Fristverlängerung für den Veranlagungszeitraum 2019 wird kommen. Damit löst sich die seit Monaten angespannte Lage in unseren Kanzleien etwas und wir können ein wenig aufatmen. Unser wochenlanger Einsatz für den Berufsstand trägt jetzt Früchte und das monatelange Engagement der Steuerberater:innen wird endlich anerkannt.“
DStV-Präsident Harald Elster betont: „Der Vorstoß der Koalitionspartner ist ein starkes Signal für den Erfolg der Überbrückungshilfen! Nach unseren Appellen seit Sommer reift endlich die Erkenntnis: Der Berufsstand ist ein unverzichtbarer Baustein für die Stabilität der von der Krise gebeutelten Wirtschaft. Das erfreut uns in höchstem Maße. Nun gilt: Die Bundesländer sollten verantwortungsbewusst der Initiative folgen.“
Beide berufsständischen Organisationen sind über dieses erweiterte Zeitfenster erleichtert, denn jetzt ist auch wieder mehr Zeit für die Bearbeitung der Corona-Hilfen. Steuerberater:innen können sich weiter mit voller Kraft für ihre Mandanten und deren wirtschaftliches Überleben einsetzen, ohne kostspielige Verspätungszuschläge zu riskieren.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit rund 99.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.
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