Höhere Beitragsbemessungsgrenze, Wahlmöglichkeit für freiwillige Beiträge, Zusatzbeitrag der Krankenkassen steigt
So steigt der Monatsverdienst, bis zu dem Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, auf 7.100 Euro. Im Jahr sind das 85.200 Euro. Bisher lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.900 beziehungsweise 82.800 Euro. Wer mehr verdient, muss für die darüber hinausgehende Summe keine Beiträge zahlen. Der Beitragssatz, den sich Versicherte und ihre Arbeitgeber teilen, beträgt weiterhin 18,6 Prozent.
Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann die Höhe seiner Beiträge selbst bestimmen. Zulässig ist 2021 jeder Betrag zwischen 83,70 und 1320,60 Euro pro Monat. Für versicherungspflichtige Selbstständige beträgt der Regelbeitrag dann monatlich 611,94 Euro.
Neu für Rentner: Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt weiterhin bei 14,6 Prozent. Allerdings steigt zum 1. Januar bei vielen gesetzlichen Krankenkassen der Zusatzbeitrag. Der Durchschnittswert aller Kassen erhöht sich von 1,1 auf 1,3 Prozent. Da der Beitrag zur Krankenversicherung direkt von der Rente abgezogen wird, kann dies dazu führen, dass Rentnerinnen und Rentner ab Januar einen geringfügig niedrigeren Rentenzahlbetrag erhalten.
Mehr Informationen finden Interessierte auf www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.
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