Krankenhäuser benötigen Liquiditätshilfen auch für 2021
Die Krankenhäuser benötigen kurzfristig Liquiditätshilfen, weil sie ihr Leistungsgeschehen zurückfahren müssen. Bis Ende des letzten Jahres gab es einen Gesamtjahresausgleich, doch dieses Instrument ist nun ausgelaufen. „Die für 2021 geltende Regelung ist kompliziert, kleinteilig und völlig unzureichend. Sie konzentriert sich auf nur etwa 25 Prozent der Krankenhäuser. Deshalb fordern wir Liquiditätshilfen für alle Krankenhäuser, die dann Ende 2021 spitz abgerechnet werden können. Wir appellieren eindringlich an den Bundesgesundheitsminister und die Gesundheitsmister der Länder, hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Wir laufen ansonsten Gefahr, in den kommenden Wochen das Leistungsversprechen, das Politik und Krankenhäusern den Menschen geben, nicht mehr vollständig einlösen zu können. Wir verlassen uns auf die Aussage des Ministers, dass die Liquidiät der Kliniken gesichert wird. Am 5. Januar, bei der nächsten Runde von Bund und Ländern, sollte eine Regelung getroffen werden“, so Gaß.
Schon vor einigen Tagen hatten DKG und Landeskrankenhausgesellschaften einen dringenden Appell gestartet. Diesen finden Sie hier.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt dieg DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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