Bauen & Wohnen

Lobbyregistergesetz: Spitzenverband der Wohnungswirtschaft fordert Offenlegung von Parteispenden ab dem ersten Euro

Das Bundeskabinett berät am morgigen Mittwoch über das sogenannte Lobbyregistergesetz. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung mehr Transparenz bei der Arbeit von Interessenvertretern gegenüber Politik und Öffentlichkeit herstellen.

Ein wichtiger Hebel, um indirekte oder verdeckte Einflussnahmen offenzulegen, sind Parteispenden. Deshalb gibt es aus Sicht des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW keinen Grund, im Lobbyregistergesetz eine Offenlegung von Spenden an Parteien erst ab einer Höhe von 10.000 Euro vorzusehen. „Parteispenden sollten generell vom ersten Euro an offengelegt werden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Als Fach- und genossenschaftlicher Spitzenverband unterstützt der GdW das übergeordnete Ziel des Gesetzgebers, mit einem Lobbyregister für mehr Transparenz zu sorgen. Denn zum politischen Willensbildungsprozess gehört eine offene und transparente Teilnahme von Verbänden. Um gezielt gegen einzelne schwarze Schafe unter den Interessenvertretern vorzugehen, sind aber deutlich klarere und treffsicherere Regelungen als die des aktuellen Gesetzentwurfes notwendig.

Insbesondere sollte im Gesetz der Begriff der Interessenvertretung präziser definiert werden. Aus den neuen Regelungen muss eindeutig hervorgehen, welche konkreten Aktivitäten in einem Register erfasst werden müssen und welche nicht. Die aktuell vorgesehenen Vorgaben würden vor allem zu einem erheblichen Bürokratieaufwand führen und nicht, wie eigentlich beabsichtigt, zielgenau das unsachgemäße Vorgehen von schwarzen Schafen einschränken. „Die Arbeit von seriösen Fachverbänden darf nicht durch unverhältnismäßige, unklare und bürokratische Maßnahmen belastet werden“, sagt GdW-Präsident Gedaschko. Eine deutlichere Abgrenzung zwischen legitimen Interessenvertretern und dubiosen ‚Lobbyisten‘ im neuen Gesetz sei deshalb überfällig.

Die GdW-Stellungnahme zum Download

Über den GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Klingelhöferstraße 5
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 82403-0
Telefax: +49 (30) 82403-199
http://www.gdw.de

Ansprechpartner:
Andreas Schichel
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 82403150
Fax: +49 (30) 82403159
E-Mail: schichel@gdw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel