Arbeitnehmer*innen nicht aus dem Blick verlieren – Kinderkrankengeld auf mind. 90% aufstocken!
Die Arbeitskammer des Saarlandes fordert die Landesregierung auf, bevor die neue Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie am kommenden Montag in Kraft tritt, im Sinne der Arbeitnehmer*innen nachzusteuern.
„Das Kinderkrankengeld muss auf mind. 90% des Nettolohnes aufgestockt werden. Arbeitnehmer*innen dürfen nicht noch stärkere finanzielle Einbußen erleiden. Mit Blick auf die Schließungen der Betreuungseinrichtungen seit Beginn des Jahres muss auch die Anzahl der Anspruchstage überdacht werden. Bis zum 31. Januar sind bereits 20 Arbeitstage abzudecken.“ so Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.
„Wenn schon solch weitgreifende Maßnahmen wie Schul- und Kitaschließungen beschlossen werden, dürfen Arbeitnehmer*innen die Kinder oder Menschen mit Behinderungen betreuen müssen nicht benachteiligt werden.“ so Zeiger weiter. „Mir ist es auch noch einmal wichtig klarzustellen, dass Homeoffice nicht als Kinderbetreuungsmöglichkeit anzusehen ist. Kinder unter 12 Jahren zu betreuen, zu beschulen und gleichzeitig 8h am Tag zu arbeiten ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Oberste Priorität der Maßnahmen muss sein, dass die Schulen und Kitas so schnell wie möglich wieder öffnen – zum Wohl der Kinder.“
Hinzu kommt, dass die derzeitige Rechtslage mit den Fragen welcher Anspruch auf welche Lohnersatzleistung wann besteht völlig ungeklärt ist. Diese Situation ist nicht zufriedenstellend und muss aufgelöst werden. „Wir brauchen nun klare Regelungen, die Bestand haben und nicht ständig geändert werden.“ so Zeiger. „Hier könnte ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden, welches die Verordnung auf „sicherere Beine“ stellen würde“. so Zeiger abschließend.
Im Folgenden sind noch einmal die Forderungen der Arbeitskammer zum „Kinderkrankengeld“ zusammengefasst:
- Das Kinderkrankengeld muss auf mind. 90% des Nettolohnes aufgestockt werden.
- Die Anspruchsgrundlage muss klar geregelt werden. Bei den Schulen ist derzeit die Präsenzpflicht aufgehoben. Bei den Kitas herrscht ein ungeklärter Zustand.
- Die Beantragung bei den Krankenkassen muss so einfach wie möglich ausgestaltet werden. Es dürfen keine weiteren bürokratischen Hürden aufgebaut werden.
- Homeoffice darf nicht im Sinne der Auslegung des Infektionsschutzgesetzes als Kinderbetreuungsmöglichkeit angesehen werden.
- Es muss sichergestellt werden, dass die tariflichen bzw. vertraglichen Regelungen zu Kinderkrankentagen, die meist einen Anspruch auf 100% des Lohnes für eine gewisse Anzahl an Kinderkrankentagen vorsehen, nicht vorrangig angerechnet werden.
- Die Anzahl der Tage muss erhöht werden.
- Der Anspruch von privat Versicherten und Minijobbern muss geklärt werden.
- Kinderkrankengeld ist im Gegensatz zu den Lohnersatzleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz eine Versicherungsleistung. Zusätzliche Beitragssteigerungen müssen vermieden werden.
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