Gesundheit & Medizin

30 Prozent der Pflegebedürftigen schöpfen Leistung nicht aus

Die Pflege zu Hause birgt anstrengende und herausfordernde Alltagssituationen. Um dabei Unterstützung zu erhalten, steht den Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zu.

Doch oft ist nicht bekannt, welche Betreuungs- und Unterstützungsangebote für diesen Betrag in Anspruch genommen werden können, wer die Leistungen dazu erbringen darf und wie die Abrechnung funktioniert. Im vergangenen Jahr haben rund 30 Prozent der AOK PLUS-Versicherten diese Leistung nicht in Anspruch genommen.

"Diese zusätzliche Leistung soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten. Wir wollen dazu ermutigen, sie verstärkt in Anspruch zu nehmen“, betont Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK PLUS. "Denn mit diesem Entlastungsbetrag unterstützen wir ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause auch bei pflegebedürftigen Menschen.“

Alle Pflegebedürftigen, die ambulante Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen. Dieses Geld kann für Angebote im Alltag genutzt werden, z. B. zum Einkaufen, Wäsche waschen aber auch für Botengänge bis hin zur Begleitung von beispielsweise Arztterminen. Die Entlastungsangebote können durch nach Landesrecht anerkannte Leistungsanbieter und ambulante Pflegedienste erbracht werden. Insgesamt können Versicherte pro Kalenderjahr bis zu 1.500 Euro erstattet bekom-men. Nicht verwendete Entlastungsbeträge aus dem Jahr 2020 können angespart und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden.

Die AOK PLUS informiert aktuell telefonisch unter der Service-Hotline 08001059000 welche zertifizierten Anbieter diese Entlastungsleistungen erbringen oder listet online im AOK-Pflegenavigator über das Auswahlfeld "Unterstützung im Alltag“ anerkannte Betreuungs- und Entlastungsdienste auf: https://www.pflege-navigator.de/index.php?module=aua Eine Übersicht, was Entlastungsleistungen sind, wem sie zustehen und wer sie erbringen darf, finden Sie im Internet unter: https://www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-PLUS/05-Content-PDF/AOK-PLUS-Infoblatt-Entlastungsbeitrag-Entlastungsleistungen.pdf

Weiterhin bietet die AOK PLUS ihren Versicherten die Möglichkeit den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung online zu stellen. Zudem kann das Angebot des Online-Pflegekurses eine erste Möglichkeit für pflegende Angehörige sein, eine Hilfestellung im Alltag zu erhalten. Unter folgendem Link gelangen Interessierte zum Onlineangebot: plus.aok.de/pflege/onlinekurse

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Sternplatz 7
01067 Dresden
Telefon: +49 (800) 1059011144
Telefax: +49 (1802) 471001
http://www.aokplus-online.de

Ansprechpartner:
Hannelore Strobel
Pressesprecherin
Telefon: +49 (351) 4946-11144
E-Mail: hannelore.strobel@plus.aok.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel