Falschabrechnungen verhindert
Die mit dem MDK-Reformgesetz eingeführte Prüfquote von 12,5 % sowie ihre Verschärfung auf lediglich 5 % aufgrund der Corona-Pandemie verdeutlichen die Notwendigkeit einer dezidierten Krankenhausabrechnungsprüfung eindrücklich. Gerade unter diesen erschwerten Bedingungen war der Einsatz von casusQuo auch 2020 wieder bares Geld wert.
Seit 2003 prüft casusQuo im Auftrag gesetzlicher Krankenkassen deren Krankenhausabrechnungen. Die Krankenhausabrechnungsprüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie der effiziente Einsatz von Prüfregeln, Fachkompetenz und Expertenwissen führen zu hohen Retaxierungsquoten und fördern nachhaltiges Rightcoding. Insgesamt hat casusQuo für Krankenkassen seit 2003 über 257 Millionen Euro eingespart.
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