Private Brauereien Bayern: Neuregelung der November- und Dezember-Hilfen für Brauereigaststätten nicht ausreichend
Beide Betriebsarten sind in gleicher Weise vom Lockdown betroffen und seit Anfang November 2020 geschlossen. Während der selbständige Gastronom die finanziellen Hilfen des Staates in voller Höhe beanspruchen kann, erhält sie der Brauereigasthof nur dann, wenn er zusammen mit dem angeschlossenen Braubetrieb ein Umsatzdefizit von 80 % im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat erreicht. Selbst Metzgereien und Bäckereien erhalten für den geschlossenen Imbiss oder den Cafebetrieb Wirtschaftshilfen für November und Dezember auch dann, wenn die Bäckerei und die Metzgerei gleich ob im Haupt- oder Nebenbetrieb offengehalten werden.
Auch mit den neu definierten Regelungen des Bundeswirtschaftsminsteriums bleibt der Mehrzahl der inhabergeführten Brauereigasthöfe nach wie vor der Zugang zu November- und Dezemberhilfen verwehrt. Dies ergab eine Auswertung von Umsatzzahlen von mehr als 100 betroffenen Betrieben und der Verband Private Brauereien Bayern befürchtet nun, dass die derzeitige Regelung des Bundeswirtschaftsministeriums letztendlich zum Sterben von Brauereien und deren Gasthöfen führen wird, denn mit "Restumsätzen" im Bereich von 30-40% lässt sich ein Brauereiunternehmen nicht mehr wirtschaftlich betreiben.
Gerade in Bayern, so Stang, seien die Brauereigasthöfe Aushängeschild der Brauwirtschaft für die Qualität und Tradition der heimischen Bierproduktion. Man brauche hier die kompromisslose Unterstützung auch aus der Bayerischen Politik. Stang hebt hier die Initiative von Michael Hofmann, MdL aus Forchheim und Kenner der fränkischen Brauwirtschaft, hervor, der in seiner Pressemeldung auch die zentrale Forderung des Verbandes auf den Punkt bringt: "Die November- und Dezemberhilfen sind signifikant anzupassen, denn ein Brauereigasthof ist wie eine selbstständige Gaststätte zu behandeln. Schließlich müssen Hilfen echte Hilfe sein und kein Placebo".
Der Verband wird diese Initiative weiter unterstützen und alle weiteren Aktivitäten auf Landes- und Bundesebene fortsetzen, um wirkliche Verbesserungen für Brauereigaststätten im Rahmen der November- und Dezember-Hilfe zu erreichen. Letztendlich geht es hier in erster Linie um den Erhalt der mittelständisch geprägten Brauereistruktur in Bayern.
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