Agrar- und Umweltpolitik können nur europäisch gelingen
„Die neue Europäische Agrarpolitik wird grüner werden und Chancen für den Klimaschutz und die Biodiversität bringen. Aber sie muss auch in Zukunft einen Beitrag zur Sicherung der Existenz- und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe leisten und eine Perspektive für die Ökonomie des ländlichen Raums liefern.“ Das erklärte Werner Schwarz, Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Landesbauernverbandes Schleswig-Holstein anlässlich des Agrarkongresses des Bundesumweltministeriums am heutigen Mittwoch. „Landwirte sind offen für praktikable und effektive Umweltmaßnahmen beispielsweise in Form der Eco Schemes, aber auch für einen Ausbau der klassischen Agrarumweltmaßnahmen“, so Schwarz. Diese würden auch in verschiedenen Demonstrationsprojekten wie dem FRANZ-Projekt gemeinsam mit der Umweltstiftung Michael Otto im Dialog entwickelt und erprobt. Die bisherigen Beschlüsse auf europäischer Ebene seien in diesem Sinne ein wichtiger Fortschritt für Europa für den Umweltschutz und dürften nicht kleingeredet werden. Umweltschutzanforderungen im Rahmen der europäischen Agrarpolitik müssten aber europaweit gelten und nicht nur in Deutschland. Schwarz appellierte an die Teilnehmer des Agrarkongresses aus Landwirtschafts- und Umweltorganisationen, mehr Engagement in die Vereinfachung und Entbürokratisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die Ausräumung von Hemmnissen zur Umsetzung praxistauglicher Umweltmaßnamen in den Betrieben zu setzen. „Schaukämpfe über die Überschriften der Agrarpolitik helfen keinem. Wenn für die Umweltorganisationen die GAP nicht nur ein Kampagnenthema darstellt, dann sollten sie mit daran arbeiten, im agrarpolitischen Kleingedruckten Vereinfachungen zu erreichen, um erprobte, praxistaugliche und wirtschaftlich tragfähige Maßnahmen besser auf die Straße zu bringen“, fordert Schwarz.
Er rief zudem dazu auf, die Debatte über die Zukunftskommission Landwirtschaft ernsthaft und ausgewogen zu führen und nicht zu einem einseitigen Wunschkonzert für die Leistungen der Landwirtschaft im Tier-, Natur- und Umweltschutz oder zum Forderungswettlauf zum Ordnungsrecht zu machen. Eine nachhaltige und damit eine sowohl wettbewerblich und wirtschaftlich tragfähige als auch umweltschonend wirtschaftende Landwirtschaft erfordert auch eine angemessene Honorierung der Umweltleistungen. Das dürfe nicht an der Zahlungsbereitschaft der Verbraucher an der Ladentheke vorbeigeplant werden.
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