Start der 2. Förderrunde: Nicht-kommerzielle Berliner Lokalradios können bis 26. Februar 2021 ihre Anträge bei der mabb einreichen
Förderanträge können bis zum 26. Februar 2021 gestellt werden
Nicht-kommerzielle lokale Hörfunkveranstalter aus Berlin können ab sofort eine Förderung bei der mabb beantragen. Voraussetzung ist, dass sie ein werbefreies Programm ohne Gewinnerzielungsabsicht mit regelmäßigen lokalen und regionalen Informationen für die Hauptstadt anbieten. Förderfähig sind dabei Aufwendungen für die technische Infrastruktur und die Programmverbreitung auf einem einfachen technischen Standard.
Anträge können bis zum 26. Februar 2021, 12:00 Uhr bei der mabb eingereicht werden. Die vollständige Ausschreibung und die Antragsformulare sind auf der Webseite der mabb abrufbar.
Die Satzung zur Förderung der technischen Infrastruktur und der Programmverbreitung für nicht-kommerzielle lokale Hörfunkveranstalter in Berlin und Brandenburg (NKL-Fördersatzung) steht im Download-Center zur Verfügung.
Die mabb ist die gemeinsame Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Ihr Ziel ist die Sicherung von Medienvielfalt. In diesem Rahmen setzt sich die mabb für die Förderung lokaler Medien und für zeitgemäße Medienregulierung ein. Mit ihrer Medienkompetenzförderung unterstützt die Medienanstalt Projekte und Institutionen, die Nutzerinnen und Nutzern den selbstbestimmten, bewussten, kritischen Umgang mit Medien vermitteln und Medieninnovation voranbringen. Einrichtungen der mabb sind ALEX Berlin und das Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ). Darüber hinaus ist die mabb gemeinsam mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg Gesellschafterin der ems – Electronic Media School. www.mabb.de
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