Die EEG-Novelle 2021: Was gilt ab sofort für den Bereich Biomasse?
Die deutsche Bundesregierung nutzt deshalb bereits seit 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um den Ausbau der Erneuerbaren Energien, unter anderem von Biomasseanlagen, voranzutreiben. Da das EEG nur auf 20 Jahre ausgelegt ist, fallen ab 2021 und für die darauffolgenden Jahre die ersten Anlagen aus der Förderung. Um diesen Umständen gerecht zu werden und um den Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) aufrecht zu erhalten, enthält die aktuelle EEG-Novelle entsprechende Neuerungen.
Neues zu Ausschreibungen: Einführung einer Südregion, Südquote
Die Ausschreibungsvolumina für den Biomassebereich wurden bis 2028 festgelegt und gegenüber dem EEG 2017 noch einmal deutlich erhöht (siehe Abb. 1).
Die Ausschreibungsvolumina der regulären Ausschreibung sind auf zwei Ausschreibungstermine im Jahr verteilt (1. März und 1. September). Ab dem Jahr 2024 erhöht sich das Volumen entsprechend der Restvolumina der vorherigen Ausschreibungsrunden des jeweils dritten vorangegangenen Kalenderjahres. Gleichzeitig verringern sie sich aber jährlich um die Höhe installierter Leistung, die im Vorjahr als „in Betrieb genommen“ an das Melderegister gemeldet wurde.
Zusätzlich gibt es ab sofort einen Ausschreibungstermin mit 150 MW für hochflexible Biomethan-BHKW der Südregion (1. Dezember). Als hochflexibel gelten Anlagen mit 15% Höchstbemessungsleistung (HBL) der installierten Leistung und 6,67-facher Überbauung. Mit der Einführung des Segments sollen ab 2022 die Netzengpässe zwischen Nord- und Süddeutschland reduziert werden. Für alle Ausschreibungsrunden sind im Jahr 2021 noch Projekte aus ganz Deutschland zugelassen.
Ab 2022 gibt es dann, zusätzlich zur Ausschreibung für die Südregion, innerhalb der regulären Ausschreibungen eine „Südquote“. Diese verteilt je 50% des Ausschreibungsvolumens (600 MW/a) auf die Nord- und auf die Südregion. Da laut Gesetz mindestens 50% der ausgeschriebenen Leistung an die Gebote der Südregion vergeben werden müssen, zieht dies zwei mögliche Szenarien nach sich.
Mögliche Szenarien
Szenario eins besteht darin, dass im Norden mehr als 50% des Gesamtausschreibungsvolumens benötigt werden, es jedoch durch die Südquote auf 50% beschränkt bleibt, wodurch die Nicht-Bezuschlagten auf die Ausschreibungen des Folgejahres warten müssen. Nicht vergebene Mengen aus der Süd-Ausschreibung werden nämlich nicht dem Norden zugeteilt, sondern auf das dritte Folgejahr verschoben. Diese Entscheidung wird ebenfalls damit begründet, dass eine Verschärfung der innerdeutschen Netzengpässe und ein damit einhergehender zusätzlicher Netzausbaubedarf verhindert werden soll.
Im zweiten Szenario muss der Norden durch den Vorzug der Südregion weitere Anteile des Ausschreibungsvolumens an diese abgeben, sollten die 50% für die Südregion nicht ausreichen. Zur Südregion zählen überwiegend Landkreise, die in Baden-Württemberg, Bayern und dem südlichen Rheinland-Pfalz liegen. Explizit sind diese auf einer Liste der Bundesnetzagentur ausgewiesen und in der Anlage 5 des EEG 2021 zu finden.
Anhebung der Gebotshöchstwerte
Im Hinblick auf die Gebotshöchstwerte je Ausschreibungsrunde gibt es sowohl für Bestandsanlagen (EEG 2017 und älter) als auch für Neuanlagen deutliche Anhebungen von im Schnitt 2,13 ct/kWh (Abb. 2). Anlagen mit weniger als 500 kW installierter Leistung, die in den Jahren 2021-2025 bezuschlagt wurden, können in diesem Zusammenhang zusätzliche 0,5 ct/kWh beanspruchen. Damit sollen Anlagen im niedrigeren Leistungssegment gestärkt werden.
Abgesehen von den bereits genannten Ausschreibungsrunden sind zwei weitere Termine für innovative Anlagenkonzepte vorgesehen (1. April und 1. August). Für diese Ausschreibungen wird ein zusätzliches Volumen von 500 MW pro Jahr ausgelobt, welches sich bis zum Jahr 2028 weiter auf 850 MW erhöht.
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