So hilft die Versicherung bei Flutschäden
Wasser und Schlamm im Keller, zerstörte Wände, Möbel, Fußböden: Solche Auswirkungen des Hochwassers werden auch in Köln erwartet. „Um sich vor den finanziellen Folgen solcher extremen Wetterereignisse zu schützen, brauchen Hausbesitzer und Mieter eine Naturgefahrenversicherung,“ erklärt Peter Boecker, Leiter der DEVK-Hauptabteilung Sach/HUK-Schaden. DEVK-Versicherte, die vom Hochwasser betroffen sind, können ihren Schaden telefonisch melden unter der Rufnummer 0800 4 858-858 – gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz.
Was tun, wenn das Hochwasser weg ist?
Bei Hochwasserschäden an Haus, Wohnung oder Grundstück sollten Hausbesitzer oder Mieter dies unverzüglich ihrer Versicherung melden und alles Zumutbare unternehmen, damit sich der Schaden nicht noch weiter verschlimmert. „Das Wasser sollte so bald wie möglich abgepumpt und das Gebäude gereinigt und getrocknet werden“, rät Peter Boecker. Im Zuge der Aufräumarbeiten sollten Betroffene zerstörte Gegenstände nicht voreilig wegwerfen, sondern sie sammeln, damit ein Gutachter sie noch in Augenschein nehmen kann. Gleichzeitig ist es sinnvoll, Schäden mit Fotos zu dokumentieren und eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen anzufertigen. „Je schneller ein Geschädigter alle erforderlichen Unterlagen vorlegt“, erklärt Boecker, „desto schneller bekommt er Geld von der Versicherung.“
Welche Versicherung zahlt wofür?
Nur die Naturgefahrenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Sie wird meist als optionaler Zusatzbaustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten. Bei der DEVK ist sie obligatorisch – es sei denn, Kunden lehnen sie ausdrücklich ab. So kommt es, dass mehr als die Hälfte der DEVK-Kunden gegen Naturgefahren versichert sind. Dabei besitzen bundesweit im Schnitt 45 Prozent der Haushalte diesen Versicherungsschutz fürs Gebäude und sogar nur 32 Prozent für Möbel & Co. Die DEVK erstattet zerstörten Hausrat zum Neuwert. „Wenn die Hausratpolice Schäden durch Naturgefahren deckt, kommt die Versicherung für alle Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus auf“, erläutert Peter Boecker. „Das ist grob gesagt alles, was man bei einem Umzug mitnehmen kann.“ Um die Reparatur von Schäden am Gebäude wie durchnässte Mauern, zerstörte Fenster oder beschädigte Dächer kümmert sich die Wohngebäudeversicherung.
Unterschätzte Naturgefahren
„Tatsächlich könnten fast alle Haushalte in Deutschland problemlos einen Versicherungsschutz gegen Hochwasser und Überschwemmung bekommen, nur in seltenen Einzelfällen ist das Risiko nicht versicherbar,“ erklärt Boecker. Die oftmals katastrophalen Folgen einer Überschwemmung würden noch immer unterschätzt: „Häufig werden auch Regionen überflutet, die weitab von großen Gewässern liegen und bislang verschont geblieben sind“, so Boecker. Klimaforscher bestätigen, dass der Trend zu extremen Wetterereignissen zunimmt.
Weitere Tipps und Informationen finden Sie hier: www.devk.de/naturgefahren
Seit 135 Jahren legen Versicherte in Deutschland ihre Risiken des Alltags vertrauensvoll in die Hände der DEVK Versicherungen. Von Eisenbahnern für Eisenbahner gegründet kümmert sich die DEVK heute um bundesweit über 4 Millionen Kunden mit mehr als 15,1 Millionen Risiken in allen Versicherungssparten. Insgesamt krempeln rund 6.000 Mitarbeiter die Ärmel hoch, um schnell und tatkräftig zu helfen. Zusätzlich sind die Sparda-Banken seit vielen Jahren verlässlicher Partner. Nach der Anzahl der Verträge ist die DEVK Deutschlands viertgrößter Hausrat- sowie fünftgrößter Pkw- und siebtgrößter Haftpflichtversicherer.
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