Hamburger Datenschützer verlangt von den Betreibern der Clubhouse-App Auskunft über den Schutz der Privatsphäre
HmbBfDI verlangt von den Betreibern der Clubhouse-App Auskunft über den Schutz der Privatsphäre
Die App Clubhouse ist derzeit in aller Munde und hat einen erheblichen Nutzeransturm zu verzeichnen. Das ist durchaus verständlich. Viele Menschen haben gerade gegenwärtig ein überwältigendes Interesse an einer neuen diskursiven Plattform, die spannende Kommunikation und den ungezwungenen Austausch mit anderen verspricht. Die App wirft jedoch viele Fragen zur Wahrung der Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern und von dritten Personen auf.
So werden die Adressbücher in den Mobilfunkgeräten von jenen Nutzerinnen und Nutzern, die andere Personen einladen, automatisch ausgelesen und durch die Betreiber in den USA gespeichert. Dadurch geraten Kontaktdaten von zahlreichen Menschen, ohne dass diese überhaupt mit der App in Kontakt kommen, in fremde Hände, wo sie dann zu Zwecken der Werbung oder Kontaktanfragen verwendet werden können. Die Betreiber speichern nach eigenen Angaben zudem die Mitschnitte aller in den verschiedenen Räumen geführten Gespräche, um Missbräuche zu verfolgen, ohne dass die näheren Umstände transparent werden.
Anbieter, die sich an europäische Nutzer richten, müssen deren Rechte auf Information, Auskunft, Widerspruch und Löschung achten. Gleichzeitig besteht die Pflicht, die technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten zu gewährleisten. An all dem bestehen derzeit bei der Clubhouse-App einige Zweifel. Der HmbBfDI hat sich daher mit den anderen deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmt und hierzu einen Katalog von Fragen an die Betreiber in Kalifornien übersandt, um die Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts zu überprüfen.
Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Es kommt leider immer wieder vor, dass Anbieter aus den USA auf den europäischen Markt drängen oder einfach nur mit ihren Produkten und Dienstleistungen bei uns erfolgreich sind, ohne die grundlegendsten datenschutzrechtlichen Vorgaben des europäischen Digitalmarktes einzuhalten. Hier gilt es, zügig darauf hinzuweisen, welche Regeln auf dem Spielfeld Europa gelten und diese auch durchzusetzen. Es ist im Interesse aller europäischen Nutzer, Dienste in Anspruch nehmen zu können, die weder eigene noch fremde Rechte verletzen und die nicht erst nach Jahren erfolgreicher Nutzerbindung in Europa sich den Prinzipien des Schutzes der Privatheit öffnen.“
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
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