Bildung & Karriere

Fördermittel für Kälte- und Klimaanlagen – Angebot erweitert und attraktiver

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), zuständig für die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse, können ab sofort Zuschüsse für Investitionen in Kälte- und Klimatechnik beantragt werden, wenn diese mit nicht-halegonierten Kältemitteln betrieben werden. Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und die Neuanschaffung von Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen.

Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik gefördert, die dem modernsten Stand der Technik entsprechen. Das Ziel, zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung beizutragen, soll durch die Steigerung der Energieeffizienz, die Minderung des Kältebedarfs sowie durch die Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase erreicht werden.

Mit der novellierten Förderrichtlinie können jetzt auch Anlagen im kleinen Leistungsbereich sowie größere Anlagen gefördert werden. Die Förderung für Kompressionskälteanlagen hängt nun von der Art des Kälteerzeugers sowie dessen Kälteleistung ab. Erstmalig sind „steckerfertige“ Kühlmöbel bis zu 10 laufende Meter pro Standort förderfähig. Bei Fahrzeugklimaanlagen wurde die Beschränkung auf das Kältemittel CO2 aufgebhoben.

Weitere Informationen können bei Claudia Joerg von der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter 0621-18002-151 oder joerg@hwk-mannheim.de abgerufen werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
http://www.hwk-mannheim.de

Ansprechpartner:
Detlev Michalke
Pressesprecher
Telefon: +49 (621) 18002-104
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: michalke@hwk-mannheim.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel