Dienstleistungen

TÜV Rheinland: Beim Kauf von Kindermatratzen auf GS-Zeichen achten

Gute Nachricht für Eltern: Das seit Jahrzehnten anerkannte GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit von Produkten gibt ab sofort auch eine zusätzliche Entscheidungshilfe beim Kauf von Matratzen für Kinderbetten. Das Siegel kann von akkreditierten Prüf- und Zertifizierungsdienstleistern wie TÜV Rheinland vergeben werden – sofern eine Matratze den hohen Sicherheitsanforderungen der europäischen Norm DIN EN 16890 entspricht. „In der freiwilligen Norm sind sicherheitstechnische Vorgaben und Prüfverfahren festgelegt, die den neuesten Erkenntnissen entsprechen“, erläutert Felix Scharnagl, Leiter des TÜV Rheinland Labors für Möbelprüfung in Nürnberg. „Mögliche Gesundheitsrisiken für Babys, zum Beispiel durch das Einsinken in zu weichen Matratzen, sollen durch das aktuelle Regelwerk weiter minimiert werden.“

Mechanische, chemische und thermische Prüfungen

Das Einsinkverhalten von Kindermatratzen zählt zu den wesentlichen mechanischen Sicherheitskriterien, nach denen TÜV Rheinland die Produkte im eigenen Labor überprüft. Durch Auflegen einer Kugel mit einer bestimmten Masse lässt es sich exakt bewerten – je weicher die Matratze, desto tiefer sinkt der Prüfkörper ein. Genau das ist jedoch nicht erwünscht. Denn wenn der Kopf eines Kindes zu tief in die entstehende Kuhle sinkt, kann dies zur Rückatmung von CO2 und im schlimmsten Fall zum Ersticken führen. Neben dem sogenannten Kugeltest durchlaufen die Matratzen bei TÜV Rheinland zahlreiche weitere Norm-Prüfungen. Unter anderem dürfen keine Fangstellen oder Schlaufen vorhanden sein, in denen Kinder hängenbleiben könnten, die Matratzen müssen hohe Anforderungen an die chemische Sicherheit erfüllen – und mehrere Tests zur Entflammbarkeit bzw. Brandsicherheit bestehen. Erst dann erhalten sie das GS-Zeichen.

Lieber hart als „kuschelweich“

Insbesondere im Hinblick auf den Härtegrad werden einige Verbraucherinnen und Verbraucher vielleicht noch einmal umdenken. „Aus unserer Arbeit in den Normungs-Gremien wissen wir, dass vielfach ein falsches Bild davon existiert, welche Matratzen für Kinder sind“, sagt Felix Scharnagl. Eltern und Großeltern, die Matratzen für den Nachwuchs kaufen, sollten sich demnach möglichst von eigenen Komfort-Vorstellungen freimachen. Kinder profitieren nicht unbedingt von dick und weich gepolsterten Matratzen mit hohem „Kuschelfaktor“. Eher im Gegenteil: „Relativ harte, einfache, aber dafür geprüfte und zertifizierte Liegeflächen bieten nach neuesten Erkenntnissen die größte Sicherheit. Hier bietet das GS-Zeichen eine gute Orientierung.“

Informationen zur Prüfung von Möbel auch für das Kinderzimmer unter www.tuv.com/moebel bei TÜV Rheinland.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 21.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Ralf Diekmann
Pressesprecher Produkte und Academy & Life Care
Telefon: +49 (221) 806-1972
Fax: +49 (221) 806-1358
E-Mail: ralf.diekmann@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel