Lieferkettengesetz light mit Schonfrist für Unternehmen
Franziska Humbert, Juristin und Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam Deutschland, kommentiert: „Der Kompromiss ist ein wichtiger erster Schritt – aber im Moment ist das nur eine Lightversion eines wirksames Gesetzes. Die Menschen, die auf Bananen-, Trauben- oder Teeplantagen schuften, um das Essen herzustellen, das wir in unseren Supermärkten kaufen, haben weiterhin keine echte Chance, vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzuklagen, wenn sie zum Beispiel Gesundheitsschäden durch Pestizideinsatz erleiden oder andere Menschenrechte verletzt werden. Das ist eine vertane Chance. Dass deutsche Wirtschaftsverbände außerdem durchgesetzt haben, dass die Regelungen nur für Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter*innen gelten, bedeutet, dass die Mehrzahl der deutschen Unternehmen einfach weitermachen kann, wie bisher.“
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