ZdK-Präsident Sternberg begrüßt Einigung bei Lieferkettengesetz
Nach monatelangem Ringen um einen Kompromiss einigte sich die Bundesregierung jetzt darauf, dass noch vor der Bundestagswahl im Herbst ein Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht werden soll. Nach bisherigen Informationen einigte man sich darauf, dass das Gesetz Anfang 2023 in Kraft treten soll, zunächst aber nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden in Deutschland gilt. Ab 2024 soll das Gesetz dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden gelten. „Die vorläufige Begrenzung auf diese Unternehmensgröße schränkt die Wirksamkeit des Gesetzes erheblich ein. Langfristig muss hier nachgebessert werden, um auch Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitenden in die Pflicht zu nehmen.“, kritisiert Sternberg.
Das ZdK spricht sich seit geraumer Zeit für ein wirksames Lieferkettengesetz aus, welches die Sorgfaltspflicht deutscher Unternehmen in den globalen Lieferketten regelt. In der letzten Vollversammlung wurde der Antrag „Wirksames Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode“ beschlossen. Darin forderte die ZdK-Vollversammlung die Bundesregierung auf, noch vor den Bundestagswahlen im Herbst 2021 ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen. Zentrale Forderung des Antrags der Vollversammlung ist ein wirksames Lieferkettengesetz, welches alle in Deutschland ansässigen und geschäftstätigen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden erfasst. Darüber hinaus fordert die Vollversammlung, dass die Missachtung der Sorgfaltspflichten an öffentlich-rechtliche Sanktionen wie Bußgelder, den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und von der Außenwirtschaftsförderung geknüpft ist.
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