One Billion Rising 2021: Protest gegen geschlechtsspezifische Gewalt angesichts der Pandemie umso dringender
„Die Corona-Pandemie hat sich als ein Brennglas erwiesen, das soziale Ungleichheit verstärkt und Vulnerabilität vergrößert hat. Angesichts der hohen Zahlen der Fälle häuslicher und sexualisierter Gewalt sind die Beratungsstellen und Frauenhäuser maßlos überlastet. Viele Frauen, die Hilfe brauchen, müssen aufgrund fehlender Kapazitäten abgewiesen werden. Diese Situation ist nicht hinnehmbar und verstößt gegen geltendes Völkerrecht. Der djb fordert schon seit Langem, eine ausreichende Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen und einen diskriminierungsfreien Zugang zu Schutzmaßnahmen.“, so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) Maria Wersig.
„Geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt kann verhindert und nachhaltig bekämpft werden.“, ergänzt Dr. Leonie Steinl, LL.M., Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission. „Mit der Istanbul-Konvention steht ein differenziertes Instrument der Gewaltprävention und -bekämpfung bereit. Es wird Zeit, dass dieses in Deutschland seit mittlerweile drei Jahren geltende Gesetz in Politik und Rechtspraxis wahrgenommen und berücksichtigt wird. Die Konvention ist keine Wunschliste des djb sondern das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland.“
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